Kein Neubau im Grundweg

So viel Aufmerksamkeit und Zuwendung wünschen sich viele MitbürgerInnen auch für sich von “ihrer” Verwaltung: drei führende Mitarbeiter des Bauamtes, ein Ortsvorsteher und fast zwei Dutzend Kommunalpolitiker trafen sich am 9.8.18 um 16.30 Uhr im Bosenheimer Grundweg, um eine von der Stadt abgelehnte Bauvoranfrage vor Ort mit den Antragstellern zu besprechen. Möglich gemacht hatte diese beispiellose Aktion der Ortsbeirat (OBR).

Der hatte sich mit Dr. Volker Hertel an der Sitze für das Bauprojekt eingesetzt, das von der Verwaltung abgelehnt worden war. Pfiffiges Argument der Bosenheimer: “Der OBR hält es für förderungswürdig, wenn Kinder in die Nähe ihrer Eltern ziehen wollen”. Am Wunschbauort wurde dann aber durch die Ausführungen der Fachleute schnell deutlich, dass ausser dem legitimen Interesse des symphatischen bauwilligen jungen Ehepaares nicht viel für das Projekt spricht. Aber einiges dagegen. So müsste der geltende Flächennutzungsplan geändert, die bisherige Baulinie weit überschritten und die Teilfläche einer städtischen Grünanlage an den Antragsteller verkauft werden. Und all das für ein einziges Einfamilienhaus.

Mehrere Kommunalpolitiker fragten angesichts des über 1.900 Quadratmeter grossen Grundstückes nach, warum eine Verschiebung des Bauprojektes Richtung Elternhaus/Ortslage nicht möglich sein soll. Dort steht derzeit eine geräumige Garage, die der Vater des Antragstellers aber unbedingt erhalten möchte. Ein kurzer Disput entwickelte sich zwischen dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Andreas Henschel und Ortsvorsteher Dr. Volker Hertel. Der Sozialdemokrat behauptete, es gebe “einige” Bauwillige, die am nördlichen Ortsrand Bosenheims in der Heckwiese Häuser errichten wollten und schon daher sei Zurückhaltung geboten. Das wusste der langjährige Ortschef besser: “Bei mir hat noch nie einer gefragt, ob er dort bauen darf”, konterte Dr. Hertel und fand sofort Unterstützung durch Harald Schäfer und andere Mitglieder des Ortsbeirates.

Während also das Bauvorhaben noch einige Hürden nehmen müsste bis zu seiner Verwirklichung, wird ein anderer Aspekt schon kurzfristig zu Konsquenzen führen. Durch den Ortstermin wurden die Mitarbeiter der Stadtverwaltung auf eine nicht genehmigte Ablagerung von Baumaterial mitten im städtischen Grünstreifen aufmerkam. Auf den oder die Besitzer des Materials könnte jetzt ein Bussgeld zukommen, wenn es nicht unverzüglich entfernt wird.