Dank Gasleitung bald bessere Sicht auf den Rheingrafenstein

Philipp Geib hat in der abgelaufenen Woche die ganze positive Irrationalität des (Verwaltungs-)Lebens mitgemacht. Zunächst schaffte es der Abteilungsleiter im Stadtbauamt die SGD Nord also obere Wasseraufsichtsbehörde ohne neue Argumente von seiner Geschwemmsel-Theorie zu überzeugen: “das bringt die Nahe mit, das darf die Nahe jetzt wieder mitnehmen”. Wie Geib den Mitgliedern des Planungsausschusses in einer Videokonferenz am vergangenen Mittwochabend (2.2.2022) erläuterte, habe er es einfach mal versucht. Und landete nicht nur in den Augen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Manfred Rapp einen Volltreffer.

Denn jetzt ist amtlich, dass die Anlandungen – zunächst im Bereich der Fähre zum Huttental, später auch an anderen Stellen – nicht aufwändig und kostenträchtig aus dem Wasser geholt, getrocknet und entsorgt werden müssen. Sondern von den flachen in die tieferen Stelle der Nahe reingedrückt werden dürfen. Von wo sie dann vom Fluss mitgenommen werden. Viele Jahre war genau das verboten. Und dann hatte Geib für die Kommunalpolitiker eine weitere gute Nachricht. Die Stadtverwaltung darf eine Gasleitung “freistellen”. Was das bedeutet, übersetzte Philipp Geib aus dem Verwaltungsdeutsch in einem Satz in die Sprache der Tourismusförderer:

“Der Blick auf den Rheingrafenstein wird danach von vielen Bänken am Bad Münsterer Ufer wieder möglich”. Denn die Gasleitung muss aus Sicherheitsgründen überall zugänglich sein. Was es erforderlicht macht, den ein oder anderen Ast und Busch zu entfernen. Die in den vergangenen Jahren aus Naturschutzgründen unbeschnittenen Gehölze haben zwischenzeitlich den Ufersaum zwischen den beiden Bahnbrücken im Stadtteil so zugewuchert, dass die seit Jahrzehnten bestehenden Aussichtspunkte genau das nicht mehr bieten: Blickfreiheit. Freischnitt-Forderungen des Ortsbeirates blieben viele Jahre ohne jede Folge. Jetzt wurde das “Freistellen” der Gasleitung von oben angeordnet: wenn es läuft, dann läuft es.