Sondersitzung des Landtags zur Coronalage

Der rheinland-pfälzische Landtag wird am kommenden Dienstag (7.12.2021) um 14 Uhr zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Auf gemeinsamen Antrag der Regierungskoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Oppositionsfraktionen CDU und Freie Wähler wird sich der Landtag zur landesweiten Anwendung des Infektionsschutzgesetzes austauschen. Die Sitzung wird live über die Website des Landtags unter www.landtag.rlp.de, den YouTube- und Facebook-Kanal des Landtags übertragen. Der im Antrag der Fraktionen genannte Beratungsgegenstand für die Sondersitzung lautet:

„Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)“. Das vom Bund im November zuletzt geänderte „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“ befasst sich im Paragrafen 28a mit den besonderen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19). Das Landesparlament will aufgrund der für Rheinland-Pfalz weiterhin festgestellten konkreten Gefahren durch die Corona-Pandemie beschließen, dass die im Infektionsschutzgesetz in den Absätzen 1 bis 6 genannten Schutzmaßnahmen angewendet werden können.

Darunter fallen beispielsweise die Anordnung eines Abstandsgebots, Kontaktbeschränkungen im privaten und im öffentlichen Raum, Maskenpflicht, Pflicht zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, Hygienekonzepte oder auch Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen. Ausgeschlossen sind dabei unter anderem die Anordnung von Ausgangsbeschränkungen, der Sportausübung oder auch von Schulschließungen. Zusätzlich hat auch die Landesregierung einen Antrag zur Thematik eingebracht.

In der Antragsbegründung heißt es unter anderem, dass mit den weiteren Maßnahmen ein Instrumentarium zur Verfügung stehe, das eine ausreichende und zweckgerichtete Reaktion auf ein dynamisches Infektionsgeschehen ermögliche. Landtagspräsident Hendrik Hering betonte: „Angesichts der konkreten Gefahren durch die Corona-Pandemie ermöglicht das Landesparlament der Landesregierung mit diesem Beschluss zeitnah weitergehende Maßnahmen zum Schutz unserer Bevölkerung, sobald diese notwendig werden“.

Quelle: Lantag Rheinland-Pfalz