Ab morgen Maskenpflicht für Schüler*Innen an allen weiterführenden Schulen

Ab dem morgigen Montag (22.11.2021) um 0 Uhr befindet sich der Kreis in der Corona-Warnstufe II. Die offensichtlichste Auswirkung hat das für Schüler*Innen an allen weiterführenden Schulen: sie müssen in der Schule auch am Platz wieder Maske tragen. Allerdings nicht im Freien (etwa auf dem Schulhof). Das ergibt sich aus der entsprechenden Landesverordnung vom vergangenen September. Ob es neben der Warnstufe II zusätzliche Verschärfungen gibt, wird in Mainz an diesem Wochenende beraten. “Spätestens am Mittwoch” soll eine neue Landesverordnung in Kraft treten, hat der Leiter der Stabsstelle Corona des Landkreises, Ron Budschat, auf Nachfrage bei der Landesregierung erfahren.

Zwischenzeitlich spitzt sich die Coronalage im Kreis weiter zu. Die seit Wochen tendenziell steigenden Inzidenzwerte sind dafür ein Beleg. Mehr als drei Werktage in Folge lag dieser deutlich über 100. Dazu kam in den vergangenen Tagen auch das Kriterium “Anteil Intensivbetten”. Das lag als zweiter, für die Warnstufenfestlegung relevanter Bezugswert am Donnerstag, Freitag und dem gestrigen Samstag über 6. Zuletzt mit 6,48 und steigender Tendenz. Damit wurde automatisch die Warnstufe II zum Wochenbeginn ausgelöst. Praktisch bedeutet das:

Bei Veranstaltungen in Innenräumen sind maximal 100 ungeimpfte Personen erlaubt. Alle Personen müssen Maske tragen und Abstand halten. Ausnahme: wenn maximal zehn Ungeimpfte im Raum sind (2Gplus). Weiterhin dürfen ab Montag nur noch bis zu zehn ungeimpfte Personen gemeinsam Sport treiben. In Hallen gilt zudem die Testpflicht für Ungeimpfte (außer Schüler sowie Kinder bis zwölf Jahre und drei Monate). Eine nicht-immunisierte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die weder geimpft noch genesen ist und das 11. Lebensjahr vollendet hat. Ein negativer Coronaschnelltest führt im Sinne dieser Vorschrift nicht zu einer Erhöhung der Personenzahl.

Auch wenn das Impfen weder zu einer Corona-Virenfreiheit der Geimpften noch zu einem 100igen Infektionsschutz führt, setzen die Verantwortlichen flächendeckend auf das Erreichen der “Herdenimmunität”. Ihre Argumentation dafür ist einfach nachzuvollziehen. Impfungen verhindern bei Personen jeden Alters schwere Verläufe. Weniger schwere Verläufe führen zu weniger COVID19-Patienten in den Intensivstationen. Sobald die akut drohende Überlastung in den Krankenhäusern abgewendet ist, kann das gesellschaftliche Leben selbst bei hohen Inzidenzwerten und einer Vielzahl Coronafällen weitgehend unreglementiert weitergehen, weil leichtere Verläufe in den allermeisten Fällen grippe- oder erkältungsähnlich verlaufen. Zudem kann sich nach wie vor jede(r) selbst und andere effektiv durch angemessene Anwendung der AHA+L-Regeln schützen.

Aktualisierung am 21.11.2021 um 15:40 Uhr: aufgrund einer tagesaktuellen Presseerklärung der Kreisverwaltung wurde der Text verändert und ergänzt.