Weihnachtsmarkt Bad Münster jetzt doch mit 3G

Morgen um 15 Uhr auf dem Nikolausmarkt: Werner Rohleder und die Anheuser-Familie schenken beste Nahewein-Medizin in kleinen Tongefäßen aus. Glühwein gegen die Seuche. Die seit der gestrigen Berichterstattung dieser Seite (“Nikolausmarkt: Werner Rohleder fordert 1-G-Regelung”) beliebteste Corona-Bekämpfungsvariante: 1G, also ein Glühwein je Stunde für die Gesundheit. Das Rohleder-Späßchen drehte schon am Nachmittag überregional die Runde. Der Nikolausmarkt ist über die Stadtgrenzen hinaus in aller Munde. So wird es heute auch dem Bad Münsterer Weihnachtsmarkt ergehen. Ob das allerdings ähnlich werbewirksam sein wird, bezweifeln selbst Beschicker.

Diese Bilder aus 2019 sind 2021 im Bad Münsterer Kurpark wieder zu sehen: illuminierte Bäume und Sträucher.

Denn der veranstaltende Verkehrsverein Rheingrafenstein hat ihnen am Dienstagnachmittag eine veränderte Information vorgelegt, die viele mit dem Kopf schütteln läßt. Statt 1G, wie auf dem Nikolausmarkt, soll an den vier Adventswochenenden im Kurpark 3G gelten. Also Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete mit den entsprechenden Papieren. Aber ohne Zaun, Kontrolle und Eintrittsgeld. Eine Überprüfung, ob sich die Gäste freiwillig daran halten, soll laut Veranstalter “stichprobenartig” durchgeführt werden. Auf welcher Rechtsgrundlage und durch wen, bleibt in der Mitteilung des Verkehrsvereines offen. Dessen konkrete Vorstellungen zum Infektionsschutz sehen wie folgt aus:

“Der Abstand zwischen den einzelnen Ständen wird vergrößert durch eine weitläufigere Verteilung auf den gesamten Kurpark. Es wird an die Gäste appelliert, auf dem gesamten Markt möglichst Abstand zu halten und an Händlerständen sowie dort, wo Abstandsregeln schwer einzuhalten sind, Masken zu tragen”. Damit kassiert der Verkehrsverein Rheingrafenstein seine eigene Erklärung von vor zehn Tagen. Am 8. November 2021 hatte die Landesregierung jedwelche Corona-Auflagen für Weihnachtsmärkte aufgehoben. Der Vorsitzende des Verkehrsvereines, Stefan Köhl, erklärte damals: “von diesen Erleichterungen machen wir gern Gebrauch”.

Richtig ist: Köhl hatte schon am 8.11. die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass sich die Coronalage nicht noch ändert. Aus Sicht des Verkehrsvereines ist wohl genau das jetzt geschehen. Beim Abwägen der sicheren (aber organisatorisch schwierigeren und teureren) 2G-Variante und der auflagenfreien Durchführung gemäß Landesverordnung, hat sich der Vorstand offensichtlich für den Kompromis “3G ohne Zaun und mit Stichprobenkontrollen” entschieden. So kommt der Verkehrsverein nach eigener Lesart “den Interessen von Familien nach. Viele Jugendliche werden zwar regelmäßig in der Schule getestet, sind aber noch nicht geimpft, da für diese Gruppe erst seit Kurzem eine Impfempfehlung besteht.

Bei einer 2G-Regelung hätten viele Familien nicht mit sämtlichen Familienmitgliedern den Markt besuchen können”. Von einer 2G-Regelung mit Zugangskontrolle und Kontaktdatenerhebung seit auch deshalb abgesehen worden, “da in diesem Fall vor allem zu Stoßzeiten im Eingangsbereich mit erheblichem Andrang und längeren Wartezeiten zu rechnen” gewesen sei. Dies hätte unweigerlich zu größeren, stehenden Menschenansammlungen und Pulkbildung auf engem Raum geführt, worin vom Veranstalter ein größeres Risiko gesehen wird, als bei freiem Zugang mit schnellerem Verteilen der Besucher im Park. Mit erkennbarem Stolz stellt der Verkehrsverein abschließend fest:

“Mit dieser Verfahrensweise geht der Verkehrsverein zum Schutz der Gäste und Standbetreiber deutlich über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben der Landesregierung hinaus, die für Weihnachtsmärkte im Außenbereich keine Auflagen mehr vorsehen”. Genau dieser Punkt dürfte für Diskussionen sorgen. Selbst im Kreis der Beschicker wird diese Haltung des Vorstandes des Verkehrsvereines als “Bevormundung” kritisiert. Eine Familie, die schon seit vielen Jahren auf dem Weihnachtsmarkt im Kurpark vertreten ist, kommentiert: “die angekündigten stichprobenartigen Kontrollen sind ein Witz. Die Leute lassen sich doch beim Einkauf von Weihnachtsdeko nicht nach dem Impfausweis fragen. Und am Glühweinstand sowieso nicht”.

Das Schreiben des Verkehrsvereines Rheingrafenstein e.V. an die Weihnachtsmarkt-Beschicker im Wortlaut:

“Liebe Beschicker, nach umfassender Erörterung der Pandemielage und der verschiedenen Regelungsmöglichkeiten auf Basis der aktuellen Coronabestimmungen plant der Vorstand des Verkehrsvereins Rheingrafenstein e.V. als Veranstalter des Weihnachtsmarktes folgende Regelungen für die vier Adventswochenenden: Der Markt soll im Außenbereich zu den aktuellen 3G-Bedingungen durchgeführt werden. Auf eine Einzäunung mit Einlasskontrolle und Eintrittserhebung zur Deckung der Mehrkosten wird verzichtet. Es sind jedoch stichprobenartige Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung der 3G-Regelung vorgesehen.

Zur Verringerung des Infektionsrisikos wird der Abstand zwischen den einzelnen Ständen vergrößert durch eine weitläufigere Verteilung auf den gesamten Kurpark. Dies wird ermöglicht durch eine niedrigere Anzahl an zugelassenen Ständen. Es wird an die Gäste appelliert, auf dem gesamten Markt möglichst Abstand zu halten und an Händlerständen sowie dort, wo Abstandsregeln schwer einzuhalten sind, Masken zu tragen. Im Innenbereich (Brunnenhalle und Kurpavillon) wird für alle Besucher die 2G-Regelung angewendet und per Impf- bzw. Genesungsnachweis sowie Kontaktdatenerfassung kontrolliert. Außerdem besteht dort Maskenpflicht.

Mit dieser Verfahrensweise geht der Verkehrsverein zum Schutz der Gäste und Standbetreiber deutlich über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben der Landesregierung hinaus, die für Weihnachtsmärkte im Außenbereich keine Auflagen mehr vorsehen. Von einer 2G-Regelung mit Zugangskontrolle und Kontaktdatenerhebung wurde abgesehen, da in diesem Fall vor allem zu Stoßzeiten im Eingangsbereich mit erheblichem Andrang und längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Dies wird unweigerlich zu größeren stehenden Menschenansammlungen und Pulkbildung auf engem Raum führen, worin vom Veranstalter ein größeres Risiko gesehen wird als bei freiem Zugang mit schnellerem Verteilen der Besucher im Park.

Zudem kommt der Verkehrsverein mit dieser Regelung den Interessen von Familien nach. Viele Jugendliche werden zwar regelmäßig in der Schule getestet, sind aber noch nicht geimpft, da für diese Gruppe erst seit Kurzem eine Impfempfehlung besteht. Bei einer 2G-Regelung hätten viele Familien nicht mit sämtlichen Familienmitgliedern den Markt besuchen können. Mit diesen Ausführungen ist die aktuelle Zielsetzung bzw. Beschlusslage des Verkehrsvereins beschrieben, womit die zuständigen Behörden einverstanden sind. Es verbleiben lediglich die vom Veranstalter nicht beeinflussbaren Unwägbarkeiten, die eine dramatische Pandemieentwicklung und eventuell erneute gesetzliche Einschränkungen mit sich bringen könnten. Freundliche Grüße i.A. Isabell Hoffmann”

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