Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ tagt

Der Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ des rheinland-pfälzischen Landtags kommt am Freitag, 26. November 2021 um 10 Uhr zu seiner zweiten (nicht öffentlichen) Beratungssitzung zusammen. Die Fraktionen verständigten sich darüber hinaus auf weitere Sitzungstermine bis Ende Januar 2022. Auf Antrag der CDU-Fraktion hatte der rheinland-pfälzische Landtag in seiner September-Sitzung die Einsetzung eines solchen besonderen Unterorgans des Parlamentes beschlossen. In seiner konstituierenden Sitzung am 1. Oktober hatte der Untersuchungsausschuss beschlossen, welche Akten von welcher staatlichen Ebene zur Untersuchung herangezogen werden sollen.

Als Frist für die Vorlage von relevanten Akten bis zur Flutnacht am 14. Juli hatte der Ausschuss den 15. November 2021 bestimmt. „Nun gilt es, die von der Landesregierung zur Verfügung gestellten Akten zu sichten“, sagte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Martin Haller (SPD). Ungeachtet dessen habe er sich bereits parallel mit den Obleuten der Fraktionen auf einen zügigen Arbeits- und Zeitplan geeinigt. In der Beratungssitzung am 26. November soll es laut Martin Haller insbesondere darum gehen, eine (öffentliche) Sitzung zur Beweisaufnahme am Montag, 20. Dezember 2021 vorzubereiten.

„Diese Sitzung soll vor Ort im Ahrtal stattfinden. Im Kern geht es darum, gleich zu Beginn der Arbeit ein Verständnis für die besonderen örtlichen Gegebenheiten zu erhalten, um die im Rahmen der weiteren Beweisaufnahme gewonnenen Erkenntnisse besser bewerten zu können“, erklärte Martin Haller. Hierzu solle die Topografie des Ahrtals in Augenschein genommen sowie zu den Auswirkungen von Starkregenereignissen in einer solchen Topografie ein Sachverständiger angehört werden. Eine weitere Sitzung zur Beweisaufnahme, in welcher weitere Sachverständige angehört werden, soll am 14. Januar 2022 durchgeführt werden.

Erste Zeugenvernehmungen sind für Ende Januar geplant, informierte Martin Haller. Dazwischen finden regelmäßig vor- und nachbereitende Beratungssitzungen des Gremiums statt. Bei den Sitzungen des Untersuchungsausschusses werden Beratungssitzungen und Sitzungen zur Beweisaufnahme unterschieden. Die Beratungen des Ausschusses sind nicht öffentlich. In diesen Sitzungen berät der Ausschuss unter anderem Verfahrensfragen, Arbeitsabläufe und Zeitpläne. Er legt beispielsweise fest, welche Akten als Beweismaterial herangezogen werden, welche Zeugen geladen werden und bewertet Beweismaterial. Die eigentliche Beweisaufnahme erfolgt in öffentlicher Sitzung.

Zeitplan für die nächsten Sitzungen des UA 18/1 „Flutkatastrophe“ in der Übersicht:
– Freitag, 26. November 2021, 10.00 Uhr: Beratungssitzung (nicht öffentlich)
– Montag, 13. Dezember 2021, 10.00 Uhr: Beratungssitzung (nicht öffentlich)
– Montag, 20. Dezember 2021, 12.00 Uhr: Sitzung zur Beweisaufnahme (Auswärtige öffentliche Sitzung im Ahrtal)
– Freitag, 14. Januar 2022: 09.00 Uhr Beratungssitzung (nicht öffentlich); 10:00 Uhr Sitzung zur Beweisaufnahme: Anhörung eines/mehrerer Sachverständigen/r
– Freitag, 21. Januar 2022: 09.00 Uhr Beratungssitzung (nicht öffentlich)
10.00 Uhr Sitzung zur Beweisaufnahme: ggf. Anhörung eines/mehrerer Sachverständigen/r
Vernehmung von Zeugen
– Freitag, 28. Januar 2022: 09.00 Uhr Beratungssitzung (nicht öffentlich); 10.00 Uhr Sitzung zur Beweisaufnahme: Vernehmung von Zeugen

Hintergrund Untersuchungsausschuss:

Ein Untersuchungsausschuss (U-Ausschuss) wird als das schärfste Schwert der Opposition bezeichnet, weil insbesondere die Regierung zur Vorlage aller Akten verpflichtet ist und auch die Möglichkeit der Zeugenvernehmung besteht. Damit soll mögliches Fehlverhalten ermittelt werden. Im Kern geht es um die Geltendmachung politischer Verantwortung für bestimmte Missstände. Zeugen sind zum Erscheinen und, wenn sie keine Aussageverweigerungsgründe geltend machen können, auch zur Aussage verpflichtet. Rechtsgrundlagen sind die Landesverfassung (Artikel 91), das Untersuchungsausschussgesetz des Landes und ergänzend die Strafprozessordnung.

In Paragraf 1 des rheinland-pfälzischen Untersuchungsausschussgesetzes heißt es: „Ein Untersuchungsausschuß des Landtags hat die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.“ Der aktuelle Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ wurde auf Beschluss des Landtags vom 22. September 2021 eingesetzt. Das Plenum hat den Abgeordneten Martin Haller (SPD) zum Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses und den Abgeordneten Marcus Klein (CDU) zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Der Untersuchungsausschuss hat insgesamt elf Mitglieder.

Im Untersuchungsausschuss sind alle Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis vertreten. Zuletzt wurde ein Untersuchungsausschuss vom rheinland-pfälzischen Landtag am 25. Juni 2010 eingesetzt. Thema waren die CDU-Fraktionsfinanzen der Jahre 2003 bis 2006, zuvor war im September 2009 ein Untersuchungsausschuss zur Nürburgring GmbH eingesetzt worden. Als Beauftragter der Landesregierung für den Untersuchungsausschuss wurde Finanzstaatssekretär Stephan Weinberg bestimmt.

Text: Landtag Rheinland-Pfalz