Aufgespiesst: GuT GmbH verbessert Service beim Tourismusbeitrag

Seit Mitte Oktober unternimmt die städtische GuT GmbH den letzten verzweifelten Versuch Tourismusbeitragsbescheide für 2017 unter die Leute zu bringen. Begonnen hatten Geschäftsführer Dr. Michael Vesper und seine Leute damit im Dezember 2016. Fünf Jahre und vier verlorene Prozesse später sind noch immer nicht alle Bescheide raus. Trotzdem liegt das unprofessionellste und fehlerbehafteste Beitragserhebungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Zügen.

Denn in 55 Tagen ist der Spuk zu Ende. Dann tritt die Verjährung ein. Und selbst Stadtrechtsdirektorin Heiderose Häußermann räumte in der Stadtratssitzung am 30. September 2021 ein: danach gibt es keine Basis mehr für weitere Bescheide. In 2022 kommt es daher zum finalen Showdown vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG). Als erstes deutsches OVG dürfen sich die Koblenzer Richter dann zum dritten Mal mit der selben Satzung beschäftigen. “Und sie endgültig versenken”, wovon Antonio Valentino ausgeht. Und wohl nicht nur er.

Denn die GuT GmbH hat Ihren Service für die letzten Wochen deutlich verbessert. Den aktuell verschickten Bescheiden liegt der an sie adressierte Rücksendeumschlag für den Widerspruch schon bei. Antonio Valentino rät diesen nicht zu nutzen. Sondern den Widerspruch persönlich abzugeben. Und sich gleich eine schriftliche Eingangsbestätigung geben zu lassen. Wer den Aufwand nicht betreiben möchte, kann sich im Ponte Vecchio ein Vollmachtsformular abholen.

Dann erledigt das Team Valentino das bürokratisch Notwendige. Das Formular hilft auch jenen, die einen fristgemäßen Widerspruch versäumt haben. Denn für diesen Personen- bzw Unternehmenskreis wird die Nichtigkeitserklärung der Bescheide beantragt. Und bei Verweigerung durch die GuT gerichtlich durchgesetzt. Ist die Nichtigkeit im Musterverfahren rechtskräftig festgestellt, gibt es für alle Volmacht-Geber*Innen die gezahlten Beiträge zurück.