Heinrich oder Blechschmidt: in der Bürgermeisterfrage wartet die Stadt ab

Es ist Manfred Rapp hoch anzurechnen, dass er eines der zentralen kommunalpolitischen Themen gestern Abend im Stadtrat offen angesprochen hat: nämlich die gerichtshängige Frage, wer nach dem 17. November Bürgermeister der Stadt ist. Seit dem bekannt wurde, dass Wolfgang Heinrich, dessen erste Amtszeit am 17.11.2021 um Mitternacht abläuft, gegen das Wahlergebnis im Stadtrat vom 24. Juni 2021 beim Verwaltungsgericht mit einer Klage vorgeht, hat die Stadtverwaltung von sich aus keinerlei öffentliche Stellungnahme mehr abgegeben. Und damit Spekulationen befeuert und Unsicherheiten hervorgerufen.

Am 8. November wird der Fall vor dem Verwaltungsgericht Koblenz verhandelt. Auch hier sind wieder formale Fehler der Oberbürgermeisterin die Ursache für eine schwache bis aussichtslose Rechtsposition der Stadt (diese Seite berichtete). Der CDU-Fraktionsvorsitzende wollte gestern von Dr. Kaster-Meurer wissen, ob die Stadt gegen eine mögliche Niederlage bei Gericht mit einer Berufung vorgehen wolle. Ziel seiner Fragen war die Ermittlung des Zeitpunktes, ab dem Stadtrat und Finanzausschuss wieder ein Kämmerer als verantwortlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht.

“Was wird die Verwaltung unternehmen, wenn der Herr Heinrich Recht bekommt?” lautete Rapps Kernfrage. Die Oberbürgermeisterin wies diesen Ansatz zurück: “ich rege an nicht im vorauseilenden Gehorsam schon irgendwelche Strategien zu überlegen”. In Absprache mit Herrn Blechschmidt werde der 8. November abgewartet: “Und danach werde ich dann Kontakt mit den Fraktionsvorsitzenden aufnehmen und die entsprechende Vorgehensweise vorschlagen”, kündigte die Oberbürgermeisterin an. Manfred Rapp bedankte sich höflich.

Wohl wissend, dass diese Antwort der Verwaltungschefin wieder einmal den inhaltlichen Wert heisser Luft nicht übersteigt. Denn am 8.11.2021 wird vor dem Verwaltungsgericht lediglich verhandelt. Einen Urteilsspruch erwarten Insider nicht. Der dürfte gemäß der Praxis des Gerichtes – wenn überhaupt – erst Mitte oder Ende November gefällt und bekanntgegeben werden. Zu spät sowohl für die am 22.11. stattfindende Stadtratssitzung und die Ende des Monats terminierten Etatberatungen für 2022. Die von Rapp gewünschte schnelle Reaktion ist damit ausgeschlossen.

Selbst ein neuer Bürgermeister als Weihnachtsgeschenk in der Sitzung am 16. Dezember ist eher unwahrscheinlich. Die Stadt wird ohne endgültige Entscheidung in dieser Frage ins neue Jahr gehen. Der vom CDU-Fraktionsvorsitzenden leider nur angedeutete Ansatz, die drei einzig denkbaren Fallvarianten jetzt zu analysieren und die notwendigen Schritte zu beraten, würde einen erheblichen Zeitgewinn bedeuten. Aber wer Zeit ohnehin nicht mit konstuktiven Aktivitäten für die Stadt verbingt, dem ist deren Verschwendung natürlich egal.