Dr. Heike Kaster-Meurer tritt zur Wiederwahl an

Mit der Beschlußvorlage zur Drucksachennummer 21/370 für die Stadtratssitzung am 28. Oktober hat Dr. Heike Kaster-Meurer alle Zweifel an ihren Plänen beseitigt: sie tritt im März kommenden Jahres zur Wiederwahl als Oberbürgermeisterin an. Die aktuelle Wahlzeit endet am 30. Juni nächsten Jahres. Dr. Kaster-Meurer möchte am kommenden Donnerstag vom Rat der Stadt Bad Kreuznach für die neue Besetzung des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Bad Kreuznach vorgeschlagen werden. Beginn der Amtszeit: 1. Juli 2022. Wahldauer: sechs Jahre, bis zum 30.6.2028.

Diese Kandidatur macht also nur Sinn, wenn Dr. Kaster-Meurer weiter Oberbürgermeisterin bleiben möchte. Eine entsprechende Anfrage der Redaktion dieser Seite hat sie nicht beantwortet. Warum die Stadtverwaltung nicht Sozialdezernent Markus Schlosser für den Posten vorschlägt, dessen Sozialamt eng mit der Agentur, dem Jobcenter und dem Kreis zusammenarbeitet, ist in der Vorlage nicht erläutert. Eine entsprechende Anfrage der Redaktion dieser Seite hat Markus Schlosser nicht beantwortet. Die Agentur für Arbeit erklärt die Tätigkeit ihrer Verwaltungsausschüsse wie folgt: “In jeder Agentur für Arbeit (Agentur) gibt es einen Verwaltungsausschuss.

Dieser ist das Aufsichts- und Beratungsorgan der Geschäftsführung der Agentur. Vor Ort werden Arbeitsmarktprogramm und Planungen mit der Agenturleitung abgestimmt. So können arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Initiativen zur Stärkung der Region vereinbart und wertvolle Beiträge zur Gestaltung der Arbeitsmärkte vor Ort geleistet werden. Auch der Verwaltungsausschuss ist je zu einem Drittel mit Vertreterinnen und Vertretern aus den drei Gruppen der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften besetzt. Je Gruppe werden vier Mitglieder und zwei stellvertretende Mitglieder durch den Verwaltungsrat der BA berufen”.

Was die Vorlage ebenfalls verschweigt, ist bei wem das Vorschlagsrecht liegt: “vorschlagsberechtigt für die Mitglieder der Gruppe der öffentlichen Körperschaften im Verwaltungsausschuss sind die gemeinsamen Rechtsaufsichtsbehörden der zum Bezirk der Agentur für Arbeit gehörenden Gemeinden und Gemeindeverbände oder, soweit es sich um oberste Landesbehörden handelt, die von ihnen bestimmten Behörden”. Der Stadtrat hat kein Vorschlagsrecht. Er kann lediglich der vorschlagsberechtigten Behörde einen Vorschlag machen. Der Verwaltungsvorlage ist das leider nicht zu entnehmen.

Weil wie leider so oft einfach nur drübergefuscht wird. Und, seien wir ehrlich, die dafür gewählten Kommunalpolitiker*Innen mehrheitlich gar kein Interesse daran haben. Denn wenn es dieses Interesse gäbe, müßte ja in jeder Stadtratssitzung bei fast jeder Beschlußvorlage dutzende Male gefragt werden, warum diese oder jene relevante Information nicht aufgeführt ist. Tatsächlich tragen meist nur Gerhard Merkelbach (Faire Liste) und Wilhelm Zimmerlin (Fraktion FWG/BüFEP) die Last dieser Hinweise.