Martinsumzüge können in traditioneller Form im Freien stattfinden

Kaum etwas macht den Gewinn an Sicherheit im Umgang mit der Seuche und die Professionalisierung bei den Coronaschutzmaßnahmen so deutlich, wie die gestrige Mitteilung der Kreisverwaltung zu den im November anstehenden Martinsumzügen: “Martinsumzüge können in traditioneller Form im Freien stattfinden. Dabei gilt die Maskenpflicht an Verkaufsständen und in Wartesituationen (z.B. Abholen der Weckmänner)”. Zwei klare Sätze. Kein Geschwurbel. Noch vor fast genau einem Jahr war das ganz anders.

So wir St. Martina 2019 in Bosenheim dürfen St. Martins Erben auch in diesem Jahr wieder KIndern Freude bereiten.

Die Pressemitteilung vom 7.10.2020 zum selben Thema war rund 14 x so lang. Und verärgerte Veranstalter wie potentielle Teilnehmer*Innen mit Ratschlägen wie “Alternativ zur zentralen „Weckmannausgabe“ sollten die Veranstalter über eine Verteilung während des Umzugs am Straßenrand überdenken, sodass sich keine Schlangen vor der Ausgabe bilden können“. Derartige sprachliche Bürokratiemonster bauten im vergangenen Jahr den emotionalen Widerstand gegen notwendige Maßnahmen auf.

Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach hat daraus gelernt. Aus dem Praxistest des vergangenen Winters weiss man auch dort jetzt: selbst die gedrängteste Weckmann-Ausgabe im Freien führt nicht annährend zu einem Infektions-Hotspot. Sondern läßt den Kindern ihren Spaß. Was die Eltern entspannt. Und sie offener werden läßt für die wenigen, aber zielführenden Hinweise: Maske, Abstand, Kontaktreduzierung. Ales nur ein bißchen mehr, als vor Corona, mindert die Risiken um ein Vielfaches.