Die falsche eidesstattliche Versicherung der Dr. Heike Kaster-Meurer

Dem Günni paßt es nicht, dass diese Seite Fakten über seine geschäftliche Tätigkeit (“Ofen-Freund”) veröffentlicht. Also beauftragte er einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Weil sich der Herausgeber dieser Seite, Antonio Valentino, von dessen Briefen nicht einschüchtern ließ, suchte Günter Meurer gerichtliche Hilfe. Nicht beim Landgericht Bad Kreuznach. Was ja schon deshalb naheliegend wäre, weil hier alle Beteiligten wohnen und leben bzw ihren Geschäftssitz haben. Sondern beim Landgericht Frankfurt. Wo keine der Beteiligten lebt oder arbeitet oder seinen Geschäftssitz hat.

Ob dies rechtlich überhaupt zulässig oder ein juristischer Taschenspielertrick ist, wurde in erster Instanz am gestrigen Donnerstagnachmittag von einer Zivilkammer des Landgerichtes Frankfurt am Main beraten (das Ergebnis lag bei Redaktionsschluss nicht vor). Jedenfalls hat Günter Meurer bei diesem Gericht den Erlass einer Einstweiligen Anordnung beantragt, mit der dieser Seite bestimmte Aussagen verboten werden sollen. Bei derartigen Eilverfahren sind sogenannte “Eidesstattliche Versicherungen” eines der wenigen zugelassenen Mittel, um eine Behauptung zu belegen. Die Juristen nennen das “glaubhaft machen”.

Um Günni’s Angaben zu unterstützen hat seine Heike eine solche Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Falsche Eidesstattliche Versicherungen stellen – aus guten, naheliegenden Gründen – eine Straftat dar. Im Strafgesetzbuch ist da der § 156 einschlägig: “Falsche Versicherung an Eides Statt: Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft”.

Genau das hat Dr. Heike Kaster-Meurer beim Versuch, ihrem Günni zu helfen, getan. Sie hat eidesstattlich etwas erklärt, was schlicht falsch ist. In ihrer am 16. September 2021 abgegebenen und mit Schriftsatz vom 20. September 2021 dem Frankfurter Landgericht vorgelegten Eidesstattlichen Versicherung heisst es wörtlich: “Ich wurde im Jahr 2009 zur Oberbürgermeisterin von Bad Kreuznach gewählt”. Diese Erklärung ist erweislich unwahr. Im Jahr 2009 fand gar keine OB-Wahl in Bad Kreuznach statt. Sondern die Wahl zum Rat der Stadt Bad Kreuznach.

Die OB-Wahl fand am 24. März 2011 (erster Wahlgang) und am 10. April 2011 (zweiter Wahlgang – Stichwahl) statt. Ein von der Redaktion dieser Seite dazu befragter Rechtsanwalt stellt klar: “Staatsanwaltschaften und Gerichte verstehen bei Aussagedelikten keinen Spaß. Auch wegen vermeintlich geringer Verstöße drohen hier ganz erhebliche Konsequenzen. Entscheidend sind natürlich immer die Umstände des Einzelfalles. Hierzu zählt neben den strafrechtlichen Vorbelastungen u.a. auch die Bedeutung der falschen Aussage und die eingetretenen Rechtsfolgen. Grundsätzlich ist es zudem möglich, eine zunächst falsch abgegebene eidesstattliche Versicherung zu berichtigen”.