Tourismusbeitrag: Gerhard Merkelbach landet Volltreffer

Beide Eilverfahren und zwei Normenkontrollanträge hat Antonio Valentino seit dem November 2017 in Sachen Tourismusbeitrag gegen die Stadt Bad Kreuznach gewonnen. Trotzdem hält eine Mehrheit aus SPD, Grüne, FDP und Linke/PBK an der Abgabe fest. Mittlerweile sogar wortlos. In der Stadtratssitzung am vergangenen Donnerstag gab es keinen einzigen Redebeitrag von den Befürwortern im Rat. Für den vierten Satzungsbeschluss in fünf Jahren sprachen allein die Oberbürgermeisterin. Und die Stadtrechtsdirektorin (diese Seite berichtete).

Heiderose Häußermann mußte sich den Fragen und Anmerkungen von Gerhard Merkelbach (Faire Liste) stellen. Der Planiger Stadtrat landete gleich mit seinem ersten Hinweis einen inhaltlichen Volltreffer. Mit einer als Frage getarnten Feststellung machte er bekannt, dass sich unter den zehn größten Beitragszahlern, die jeweils vierstellige Beträge überweisen mußten, kein einziges Hotel und keine einzige Gaststätte befindet. “Der Beitrag sollte die Profiteure des Tourismus an den Kosten beteiligen. Die Hauptzahler sind jetzt aber Möbelhäuser, Großhändler und Ärzte”.

Um anschließend die Frage aufzuwerfen, welche Erfolgsaussichten die Stadtverwaltung der neuen Satzung angesichts von fünf Jahren voller Pleiten, Pech, Pannen und gerichtlichen Niederlagen gibt. Häußermanns Kommentar dazu: “das wird die erste Satzung, die Bestand haben wird”. Da lachte Antonio Valentino, der im Publikum sass, laut auf. Denn sein Team hat den Entwurf des dritten Normenkontrollantrages bereits fertiggestellt. Die darin gesammelten Argumente reichen in der Einschätzung von Fachjuristen “um vier Verfahren zu gewinnen”.

Auch im Punkt “Erfolgsaussicht” widersprach Gerhard Merkelbach substanziell der Verwaltungsvorlage. Dort hatte Heiderose Häußermann ausgeführt, dass das OVG bei seiner Prüfung 2018 nur einen einzigen Fehler gefunden habe, den der Stadtrat 2019 korrigierte. Merkelbach wies die Stadtrechtsdirektorin auf Blatt sieben des aktuellen OVG-Urteils vom 29. Juni 2021 hin, in dem unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes genau das Gegenteil steht und zitierte wörtlich:

“Das Urteil des Senats (Anmerkung der Redaktion: von 2018) ist im Ergebnis ausschließlich auf die als willkürlich erkannte Festlegung eines Beitragsmaßstabs für die Betriebsart „Parkraumbewirtschaftung“ gestützt. Die übrigen Ausführungen des Senats zum Beitragsmaßstab im Übrigen, zur Beitragspflicht und zur Bestimmung des Beitragssatzes waren hingegen für das Urteil nicht entscheidungserheblich, sodass diese auch für den Umfang der Rechtskraft ohne Bedeutung sind”. Heiderose Häußermann und die Stadtratsmehrheit glauben schlauer zu sein als die zuständigen Richter – und sehen das anders.

Auf Nachfrage von Merkelbach räumte Heiderose Häußermann immerhin ein, dass der Stadt für eine weitere Satzungs-Korrektur keine Zeit mehr zur Verfügung steht, weil am 31. Dezember 2021 die Ansprüche der Stadt für 2017 verjähren. Das bedeutet: die GuT GmbH muss neue Beitragsbescheide im Auftrag der Stadt bis spätestens zum Jahresende, also in weniger als drei Monaten, an die Betroffenen zustellen. Gewinnt Antonio Valentino anschließend erneut, bekommen alle, die gegen diese Bescheide formkorrekt Widerspruch einlegen, ihr Geld zurück.