Philipp Fernis (FDP) sitzt im Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe

Der Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ hat sich gestern (Freitag, den 1.10.2021) konstituiert und seine Arbeit aufgenommen. Auf Antrag der CDU-Fraktion hatte der rheinland-pfälzische Landtag in seiner September-Sitzung die Einsetzung eines solchen besonderen Unterorgans des Parlamentes beschlossen. Eines der elf ordentlichen Mitglieder des Gremiums ist ein in Stadt und Kreis Bad Kreuznach bekannteres Gesicht: der Landtagsangeordnete Philipp Fernis (FDP).

Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Martin Haller (SPD), betonte: „Wir sind uns im Ausschuss einig, dass wir zügig und fokussiert aufklären wollen“. In der nicht-öffentlichen konstituierenden Sitzung wurde als wesentliche Grundlage für die Arbeit des Ausschusses beschlossen, welche Akten von welcher staatlichen Ebene zur Untersuchung herangezogen werden sollen.

Der Untersuchungsausschuss hat neben dem Aktenvorlageanspruch auch das Recht, Zeugen vorzuladen und zu vernehmen. Die Beweisaufnahme erfolgt in öffentlicher Sitzung. Die Sitzungstermine und die jeweilige Tagesordnung werden auf der Website des Landtags veröffentlicht. Als Beauftragter der Landesregierung für den Untersuchungsausschuss wurde Finanzstaatssekretär Stephan Weinberg bestimmt.

Hintergrund Untersuchungsausschuss

Ein Untersuchungsausschuss (U-Ausschuss) wird als das schärfste Schwert der Opposition bezeichnet, weil insbesondere die Regierung zur Vorlage aller Akten verpflichtet ist und auch die Möglichkeit der Zeugenvernehmung besteht. Damit soll mögliches Fehlverhalten ermittelt werden. Im Kern geht es um die Geltendmachung politischer Verantwortung für bestimmte Missstände.

Zeugen sind zum Erscheinen und, wenn sie keine Aussageverweigerungsgründe geltend machen können, auch zur Aussage verpflichtet. Rechtsgrundlagen sind die Landesverfassung (Artikel 91), das Untersuchungsausschussgesetz des Landes und ergänzend die Strafprozessordnung. In Paragraf 1 des rheinland-pfälzischen Untersuchungsausschussgesetzes heißt es:

„Ein Untersuchungsausschuss des Landtags hat die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.“ Der aktuelle Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ wurde auf Beschluss des Landtags vom 22. September 2021 eingesetzt.

Das Plenum hat den Abgeordneten Martin Haller (SPD) zum Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses und den Abgeordneten Marcus Klein (CDU) zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Der Untersuchungsausschuss hat insgesamt elf Mitglieder. Im Untersuchungsausschuss sind alle Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis vertreten.

Quelle: Landtag des Landes Rheinland-Pfalz
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