Eintrittsverbot für AfD-Fraktion: keine Vorwürfe an das Leonardo-Hotel

Thomas Wolff, Jörg Fechner und Nelson Prieß trafen gestern pünktlich vor Sitzungsbeginn am Leonardo-Hotel ein. Dort tagte ab 17:30 Uhr der Rat der Stadt Bad Kreuznach. Allerdings ohne die komplette AfD-Fraktion. Denn diese wurde vom Hotelpersonal nicht eingelassen. Begründung: die drei Herren konnten oder wollten weder einen Impfnachweis noch eine Genesenenbescheinigung noch einen negativen tagesaktuellen Coronatest vorweisen. Gleichwohl richten sich die Vorwürfe der AfD-Kommunalpolitiker nicht an das Hotel. Dies könne im Rahmen seiner privatwirtschaftlichen Organisation seine Hausregeln bestimmen, wie es wolle.

Verantwortlich für den de facto – Ausschluß einer ganzen Fraktion machen Vorsitzender Thomas Wolff und seine Mitstreiter allein die Stadtverwaltung. Deren Vorgehensweise sei ungeheuerlich. Eine rechtzeitige Information über die von der Oberbürgermeisterin verfügte 3-G-Bedingung sei nicht erfolgt. Diese Feststellung der drei Stadtratsmitglieder wird durch zwei Dokumente gestützt. Zum einen durch eine Email des Hauptamtes vom 24. September 2021, die ausweislich des Verteilers u.a. an alle Stadtratsmitglieder ging. Darin wurde zur Sitzung am Monatsletzten eingeladen und dabei die auf den 23.9.2021 datierte Tagesordnung vorgelegt.

Die Email schließt mit der Aussage: “zum Gesundheitsschutz weise ich auf die allgemein gültigen Hygieneregelungen hin und bitte, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen sowie den Mindestabstand von 1,5m einzuhalten. Dr. Heike Kaster-Meurer”. Der Begriff 3-G kommt in dieser Email nicht vor. Zum anderen geht auch aus der juristisch mindestens ebenso relevanten “Amtlichen Bekanntmachung” keine konkrete Zugangsbeschränkung hervor. Dort heisst es lediglich: “wir bitten insbesondere Presse und Zuschauer, die 3G-Regel zu beachten”.

Von den Kommunalpolitikern ist dort keine Rede. Von einer zwingenden Zugangsregel ebenfalls nicht. Wie Thomas Wolff, Jörg Fechner und Nelson Prieß mit ihrem Ausschluß umgehen, war gestern bei Sitzungsende noch unklar. Denn anders als ein Teil ihrer Wählerschaft sind die Stadtratsmitglieder mit AfD-Parteibuch eher Leisetreter und bisher nicht durch eine weiter entwickelte Konfliktbereitschaft aufgefallen. Es könnte also sein, dass es bei Klagelauten bleibt und es nicht zu einer Klage beim Verwaltungsgericht kommt.