Tourismusbeitrag: “Verwaltung lügt durch Weglassen der Fakten”

Heute wird im Stadtrat zum vierten Mal in rund fünf Jahren über die Tourismusbeitragssatzung abgestimmt. Am 15. Dezember 2016 erfolgte der Erstbeschluss. Am 29. November 2018 wurde die Satzung dann auf Antrag der FWG-Fraktion auf das Jahr 2017 beschränkt. Am 21. Februar 2019 erfolgte ein Änderungsbeschluss. Denn mit Urteil vom 19. Dezember 2018 hatte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) die Satzung auf Antrag von Antonio Valentino (Ponte Vecchio) für unwirksam erklärt. Auch gegen die geänderte Satzung ging Antonio Valentino vor.

Erneut erfolgreich. Mit Urteil vom 29. Juni 2021 erklärte das OVG auch die Korrektur in 2019 für rechtsunwirksam. Daraufhin mußte die mit dem Beitragseinzug beauftragte GuT GmbH im Sommer diesen Jahres an rund 100 Widerspruchsführer*Innen etwa 40.000 Euro Beiträge zurückerstatten. Denn der erste Versuch der Stadtverwaltung, zu einer neuen Satzung zu kommen, scheiterte in der Stadtratssitzung am 15. Juli 2021 kläglich. Die Oberbürgermeisterin zog die Vorlage zurück. In der Sommerpause eröffnete Antonio Valentino dann eine ganz neue juristische Front gegen den Beitrag.

Dabei ließ er seinen Rechtsanwalt Diethelm Zickmann für mehrere Betroffene, die das Einlegen eines Widerspruches versäumt hatten, ein vollkommen neues Argument vortragen. Der Rechtsanwalt deckte einen für korrekte Verwaltungen unfassbaren Fehler auf: obwohl in er Satzung in § 3, Ziffer 2 unmissverständlich festgelegt ist, dass als Grundlage für die Beitragsberechnung der Umsatz des “vorvergangenen Jahres zu verstehen” ist, verschickte die GuT Umsatzanfragen für 2017. Demzufolge sind alle rund 1.600 nicht durch Widerspruch angefochtenen Bescheide als “nichtig” anzusehen.

Die Feststellung der Nichtigkeit eines Bescheides bedeutet: er existiert juristisch nicht. Mit einer für die Beitragspflichtigen angenehmen Folge. Auf der Basis eines nichtigen Bescheides darf nicht vollstreckt werden. Und bereits bezahlte Beiträge sind zurückzuerstatten. Den Fehler, das falsche Umsatzjahr angefordert bzw geschätzt zu haben, hat die GuT gegenüber dem Rechtsanwalt zugegeben. Eine Nichtigkeitserklärung lehnte die städtische Gesellschaft allerdings ab. Offiziell bestreitet die GuT die entscheidende Bedeutung des Fehlers.

Tatsächlich haben GuT und Stadtrechtsamt aber erkannt, dass eine Nichtigkeitsfeststellungsklage der Betroffenen beste Erfolgsaussichten hat. Und weil die Stadt die kassierten Beitragseuronen auf Biegen und Brechen nicht zurückzahlen möchte, soll die Satzung heute in § 3 geändert werden. Aus dem “vorvergangen Jahr” soll “2017” werden. Rückwirkend. In der Beschlußvorlage ist der vorstehend dargestellte Hintergrund für diese Satzungsänderung mit keinem Wort erwähnt. Fachjuristen erkennen darin eine “gezielte Täuschung des Stadtrates und der Öffentlichkeit.

Die tatsächlichen Motive der Verwaltung werden verschwiegen und der Eindruck erweckt, als handele es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung”. Antonio Valentino ist vom Vorgehen der Stadtverwaltung nicht überrascht: “die haben bis heute in Sachen Tourismusbeitrag nie die Wahrheit gesagt, sondern immer durch das Weglassen von Fakten gelogen”. Enttäuscht ist Valentino von den Mitgliedern des Stadtrates, die keinerlei Initiativen zur Aufklärung des Tourismusbeitrags-Desasters leisteten.

Der Gastronom freut sich auf seinen nächsten, den dann dritten Normenkontrollantrag. Selbst wenn er den erst im Oktober 2022 fristgemäß einreiche, werde über ihn rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2024 entschieden. Die Wähler*Innen könnten sich dann über die Kompetenz, das Engagement und die Glaubwürdigkeit der Kommunalpolitiker*Innen eine durch höchstrichterliche Urteile abgesicherte Meinung bilden.