Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass für Bürgerinnen und Bürger, die an den öffentlichen Sitzungen des Kreistages sowie seiner Ausschüsse als Zuhörer*Innen teilnehmen möchten, ab sofort die „3G-Regel“ (geimpft, genesen oder getestet) gilt. Die Möglichkeit eines Schnelltests direkt vor Ort besteht für Besucher nicht: Sie werden daher gebeten, einen entsprechenden den Nachweis mitzubringen.
Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach