Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren zum Toten an der Bushaltestelle ein

“Die polizeilichen Ermittlungen zu dem Todesfall an der Bushaltestelle “Kaufland” erbrachten keine Hinweise auf ein Fremdverschulden. Das Todesermittlungsverfahren wurde aus diesem Grund eingestellt”. Mit dieser klaren Aussage beantwortete Oberstaatsanwalt Kai Fuhrmann von der zuständigen Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach eine Anfrage der Redaktion dieser Seite.

Feuerwehrkräfte, Polizeibeamte und zwei Fernsehteams verfolgten am späten Dienstagabend interessiert wie die beiden Fachleute vom Kriminaldauerdienst den an der Bushaltestelle “Kaufland” gefundenen Leichnam untersuchten.

Todesermittlungsverfahren gemäß § 159 der Strafprozessordnung dienten allein dem Zweck, der Staatsanwaltschaft möglichst frühzeitig die Prüfung und Entscheidung zu ermöglichen, ob ein Ermittlungsverfahren wegen eines Tötungsdelikts einzuleiten ist, so der Oberstaatsanwalt. Sei dies mangels tatsächlicher Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden nicht der Fall, würden weitere Ermittlungen (z.B. nach der genauen Todesursache durch eine Obduktion) nicht mehr durchgeführt.

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