Zimmerlin: Seeger und Nath unter besonderer Beobachtung und Kontrolle

Die beiden bedeutensten Beteiligungen der Stadt Bad Kreuznach sind jene an der Gewobau und den Stadtwerken. Von beiden Gesellschaften ist aus Jahrzehnte zurückliegender Vergangenheit bekannt, dass die jeweiligen Geschäftsführer sich ganz oben in der Nahrungskette angesiedelt sahen. Und nicht etwa als Diener der Stadtgemeinschaft. So wird von Max Mertsching berichtet, dass dem früheren Geschäftsführer der Städtischen Betriebs- und Verkehrsgesellschaft mbH Bad Kreuznach egal war, wer unter ihm Oberbürgermeister oder Stadtrat war.

Das alles liegt lange vor der Zeit, in der sich Wilhelm Zimmerlin durch die Arbeitsverweigerung der Oberbürgermeisterin nolens volens zum ehrenamtlichen Kläger beim Verwaltungsgericht entwickelte. Weil Dr. Kaster-Meurer Informationen verweigerte, mußte der Vorsitzende des Bündnisses für soziale Energiepreise und gerechte Politik e.V. (BüFEP) diese einklagen. Und dabei war landesweit keiner so erfolgreich, wie Wilhelm Zimmerlin. Mit seinem beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) erstrittenen Urteil zur Vergütung der Geschäftsführer städtischer Unternehmen (Az. 10 A 10076/21.OVG) hat Zimmerlin bundesweit die Tür geöffnet für Transparenz und Fakten für Kommunalpolitiker*Innen.

Zum Leidwesen einiger Bosse bei kommunalen Gesellschaften, die in der 2021er Welt immer noch denken und sich gerieren, wie in der Ära der Generalbevollmächtigten der Nachkriegszeit. Um derartige Denkansätze endgültig aus der Kommunalpolitik zu verbannen, hat das OVG am 23.7.2021 Klartext gesprochen. Für die Geschäftsführer sei es nämlich voraussehbar und deshalb auch ohne entsprechende arbeitsvertragliche Regelung hinzunehmen, dass sie aufgrund ihrer Funktion bei einer kommunal beherrschten Gesellschaft, die Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt, auch der besonderen Beobachtung und Kontrolle nicht nur durch die kommunale Gesellschafterin (Stadt), sondern auch durch deren Organe (Stadtrat) und Organteile (Stadträte, Ausschüsse) unterliegen.

Für die Geschäftsführer der Stadtwerke (Christoph Nath) und der Gewobau (Karl-Heinz Seeger, Freunde nennen ihn Kai) bedeutet dies: der Inhalt Ihrer Arbeitsverträge wird künftig im Detail Gegenstand der nichtöffentlichen Information und Diskussion im Stadtrat. Und dort kann dann auch darauf gedrungen werden, dass wie in anderen Geschäftsbereichen längst üblich, nicht der Posten, sondern der Erfolg im Amt bezahlt wird. Wer leistungswillig und -fähig ist, muss davor keine Angst haben. Jede(r) in Deutschland kann googlen, was ein Mitglied des Bundestages oder der Leiter eines Finanzamtes verdient. Warum soll das für die Geschäftsführer von GmbHs im Bürgerbesitz nicht ebenfalls gelten?

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