Überall türmt sich Sperrmüll

Einige Tage schien es so, als seien die Mülligel in den Urlaub abgereist. Anfang der Woche wurde dann klar: es kann sich höchstens um einen Wochenendtripp gehandelt haben. Denn seit Montag stehen Gehwege überall im Stadtgebiet schon wieder voll mit Sperrmüll und Abfällen. Teilweise müssen Passanten, wie in der Viktoriastrasse, auf die Fahrbahn ausweichen.

Dabei ist in § 2 “Verunreinigungen”, Ziffer 4, der städtischen Gefahrenabwehrverordnung klar geregelt, dass für Fußgänger*Innen auf Gehwegen ein Meter freibleiben muss: “auf öffentlichen Straßen dürfen Müllgefäße außerhalb der Abfuhrtage nicht aufgestellt werden. Sperrmüll oder Wertstoffmüll darf erst am Vortage des Abholtermins ab 18 Uhr auf öffentlichen Straßen abgelegt werden.

Die Lagerung des Sperrmülls oder Wertstoffmülls hat so zu erfolgen, dass Fußgänger oder Fahrzeuge nicht behindert werden. Bei Lagerung auf dem Bürgersteig muss eine Mindestdurchgangsbreite von 1 m und bei Lagerung auf der Straße oder bei niveaugleichen Straßen eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,50 m verbleiben”.

Leider schützt das Ordnungsamt der Stadt die Einwohner*Innen nicht vor den vielen privaten Müllentsorgern, die sich täglich über diese Bestimmungen hinwegsetzen.