Landtagspräsident begrüßt Urteil zum Rundfunkbeitrag

Rückwirkend ab dem 20. Juli steigt der von der GEZ eingezogene Rundfunkbeitrag um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro. Das hat das Bundesverfassungsgerichts in der vergangenen Woche geurteilt. Dazu sagte Landtagspräsident Hendrik Hering: “das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag stärkt die Demokratie und betont die wichtige öffentlich-rechtliche Funktion des Rundfunks.

In Zeiten zunehmender Desinformation und „Fake News“ wird dadurch der unabhängige Qualitätsjournalismus gestärkt. Nur wer gut und seriös informiert ist, kann sich eine Meinung bilden, kann mitreden und Entscheidungen treffen. Gerade in den Krisen dieser Zeit zeigt sich, dass es ein sehr großes Bedürfnis nach verlässlichen Informationen gibt. Öffentlich-rechtliche Medien genießen in Deutschland ein sehr hohes Vertrauen.

Um dieses Vertrauen auch in Zukunft zu rechtfertigen und qualitativ hochwertigen Journalismus in einem dynamischen Medienmarkt weiter aufrecht zu erhalten, ist eine auskömmliche und zukunftssichernde Finanzierung unabdingbar. Zugleich ist dies aber auch eine Verpflichtung der Rundfunkanstalten, diesem Anspruch gerecht zu werden und ungeachtet dessen, die Grundprinzipien von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu wahren”.

Quelle: Landtag Rheinland-Pfalz