Dr. Kaster-Meurer provoziert Untätigkeitsklagen

Weckruf von
Claus Jotzo

Wenn es um ihre Selbstdarstellung geht, ist Dr. Kaster-Meurer schwer auf Zack. Ein Bild mit dem Geburtstagskind hier, auf einer Treppe dort. Sobald die Oberbürgermeisterin eine Möglichkeit sieht, sich zu präsentieren, nutzt sie diese. Wer diesbezüglich an eine Selbstdarstellungsneurose glaubt, irrt. Dieses Verhalten ist allein von Marketinggesichtpunkten hinsichtlich der OB-Wahl bestimmt. Denn die muss bis Mitte März 2022 erfolgt sein. Da hilft jeder einzelne PR-Termin. Wenn es um die Hausaufgaben der Stadtverwaltung geht, zeigt Dr. Kaster-Meurer leider weitaus weniger Engagement.

So ist die Frage aus der Einwohnerfragestunde der Stadtratssitzung vom 15. Juli noch immer nicht beantwortet. Und auch einige Anfragen von ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern harren ihrer auf substantielle Beschäftigung durch die hauptamtliche Verwaltung. Wie auch eine Vielzahl von Presseanfragen der Redaktion dieser Seite. Was dazu geführt hat, dass sich die Fragesteller juristisch haben beraten lassen. Das Ergebnis: in vielen Fällen sind gerichtliche Klagen möglich, um Antworten der Oberbürgermeisterin zu erzwingen. Eine handvoll ist schon konkret in Vorbereitung. Nämlich von Widerspruchsführern gegen den Tourismusbeitrag 2017.

Dessen Satzung wurde (diese Seite berichtete) aufgrund eines Normenkontrollantrages von Antonio Valentino – bundesweit einmalig – zum zweiten Mal vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz für rechtsunwirksam erklärt. Diesmal wegen eines persönlichen Fehlers von Dr. Heike Kaster-Meurer bei der Sitzungsleitung. Am 7. August 2021 wird das Urteil rechtskräftig. Spätestens dann müßten die Bescheide aufgehoben und bezahlte Beiträge zurückgezahlt werden. Es sei denn, die Stadt geht mit einer Revisionsnichtzulassungsbeschwerde gegen den Spruch aus Koblenz vor. Das würde den Rückzahlungsprozess verzögern.

Aus diesem Grund hat Steuerberater Martin Reiber für seine widerspruchsführenden Mandanten vorausschauend bereits am 9. Juli 2021 an die Oberbürgermeisterin geschrieben. Und zwar in deren Funktion als gesetzliche Vorsitzende des Stadtrechtsausschusses. Und die unverzügliche Einberufung einer Stadtrechtsausschusssitzung verlangt, in der über die Widerspüche entschieden wird. Natürlich hätte es dieser Aufforderung aus Rechtsgründen nicht bedurft. Denn die gesetzlichen Vorgaben sind klar: nach einem Widerspruch hätte zunächst die GuT ein sogenanntes Abhilfeverfahren durchführen müssen. Also eine selbstkritische Prüfung, ob eigene Fehler gemacht wurden.

Bei den Finanzämtern wird so etwas geschäftsüblich organisiert. Dort kommt es daher immer wieder zu Fällen, in denen bei dieser internen Prüfung durch andere Mitarbeitende neue Aspekte entdeckt oder alte neu bewertet – und Bescheide in der Folge geändert werden. Dort arbeiten eben Profis. Anders als bei der GuT. Ausgerechnet bei der Beitragserhebungsstelle ist keine einzige Person mit der dafür erforderlichen beruflichen Qualifikation und Vorerfahrung beschäftigt (was für die vielen fleissigen und fachkompetenten GuTler in den anderen Bereichen natürlich hochnotpeinlich und unangenehm, aber leider die Wahrheit ist).

Nach Abschluß des Abhilfeverfahrens ohne Veränderung des Bescheides muss die GuT die Fälle an das Stadtrechtsamt abgeben. Und dann müßte spätestens nach insgesamt drei Monaten eine Widerspruchsentscheidung schriftlich vorliegen. Dazu muss es in fast allen Fällen zvor eine mündliche Verhandlung gegeben haben. Zwischen der und der schriftlichen Entscheidung liegen oft Wochen. Das bedeutet: um das Verfahren der Widersprüchsführer gegen den Tourismusbeitrag formkorrekt durchzuführen, hätte längst zu einer Sitzung des Stadtrechtsausschusses eingeladen werden müssen. Geschehen ist bisher nichts.

Nicht einmal eine Eingangsbestätigung, geschweige denn eine Antwort hat Steuerberater Reiber auf seine Eingabe von der Oberbürgermeisterin bisher erhalten. Der oft gescholtene Rechtsstaat hat für diese Fälle eine Lösung. Diese heisst Untätigkeitsklage. Zu der sind alle Widerspruchsführer berechtigt, die in der 3-Monatsfrist keine Entscheidung des Stadtrechtsausschusses erhalten haben oder absehbar nicht erhalten werden. Reibers Mandanten werden genau diesen Weg gehen. Die Uhr tickt also. Übrigens nicht für Antonio Valentino.

Er gehört zu einer Gruppe von hunderten potentiell Beitragspflichtiger, die bis heute keinen Beitragsbescheid erhalten haben. Natürlich gehört es zu den Kontrollaufgaben des Stadtrates, diese bundesweit beispiellose Verwaltungsunfähigkeit und -misswirtschaft aufzuarbeiten und zu stoppen. Aber die Mehrheit im Stadtrat schweigt auch zu diesen grob rechtswidrigen Ungerechtigkeiten. Und tut nichts. Dabei müßten die Volksvertreter der Stadtverwaltung und der GuT nur einige ganz einfache, jedem Verantwortungsträger sich aus der Sache aufdrängende Fragen stellen:

1. Wieviele potentiell Beitragspflichtige wurden ermittelt?
2. Wieviele Umsatzanfragen wurden verschickt?
3. Wieviele Umsatzanfragen wurden beantwortet?
4. Wieviele Umsatzanfragen wurden auf ihre Plausiblität und Korrektheit wie geprüft?
5. Wieviele Beitragsbescheide wurden erstellt?
6. Wieviele davon als Schätzbescheide?
7. Wieviele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden wegen verweigerter Umsatzanfragen eingeleitet?
8. Wieso wurden trotz der entsprechenden Bestimmung in der Satzung keine OWiG-Verfahren eingeleitet?
9. Wie ist ohne Umsatzangaben der Betroffenen Beitragsgerechtigkeit auch nur annährend zu gewährleisten?
10. Wieso wurden dramatisch weniger Beitragsbescheide erstellt, als potentiell Beitragspflichtige ermittelt und Umsatzanfragen verschickt?
11. Wieso sind Ende Juli 2021 noch immer nicht alle Bescheide für 2017 erstellt und verschickt?

Natürlich könnte man noch 100 weitere Fragen stellen. Das wird in den anstehenden Gerichts-, Straf- und Kontrollverfahren auch geschehen. Aber die Tatsache, dass die große Mehrheit der gewählten Kommunalpolitiker die betroffenen Einwohner*Innen einfach im Stich läßt, wird nicht vor Gericht bewertet werden. Das muss an der Wahlurne geschehen. Da richten die Wahlberechtigten dann über sich selbst und ihre Zukunft.