Ist die GuT-Verwaltungsstelle für den Tourismusbeitrag untergetaucht?

Am 29. Juni 2021 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) die Tourismusbeitrags-Satzung 2017 für unwirksam erklärt. Zum zweiten Mal seit 2018. Am 7. Juli wurde der Stadt das Urteil zugestellt. Seit dem versuchen Beitragspflichtige bei der zuständigen städtischen Gesellschaft GuT GmbH Auskünfte zu erhalten. Ohne jede Reaktion. Die auf der GuT-Internetseite angegebene Rufnummer ist besetzt oder läutet von morgens bis abends durch. Und Emails werden nicht beantwortet. “Seit drei Wochen geht das so”, ärgert sich Werner W. (Name der Redaktion bekannt).

Er hat Widerspruch eingelegt. Und will sein Geld zurück. Die blumigen Ausführungen der GuT (“Es bedarf keiner gesonderten Antragsstellung in den betreffenden Fällen. Die Stadt muss die Aufhebung der Satzung über die Lokalpresse öffentlich bekannt machen. In den folgenden Wochen wird dann die Aufhebung der Bescheide allen Betroffenen schriftlich mitgeteilt),” hält er für “eine verbale Nebelkerze von gut organisierten Bürokraten”. Er kennt Fälle aus 2019, da dauerte es rund ein halbes Jahr, bis nach dem ersten Erfolg von Antonio Valentino die rechtswidrig für 2016 kassierten Beiträge endlich zurückgezahlt wurden.

“Ist die GuT-Verwaltungsstelle für den Tourismusbeitrag wegen der zweiten Niederlage in Folge untergetaucht?” fragt W. Zumindest GuT-Geschäftsführer Dr. Michael Vesper ist aus dem Urlaub zurück. Die Redaktion hat die vorstehende Beschwerde des Beitragspflichtigen zum Anlaß für eine Anfrage genommen. Möglicherweise wurde wegen des Urteils der Tourismusbeitrag nunmehr Chefsache. Und die angegebene Rufnummer ist gar nicht mehr richtig. Sollte dies so sein, werden wir die entsprechende Durchwahl gern mitteilen.