Antonio Valentino gewinnt erneut: OVG hebt Tourismusbeitragssatzung auf

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG) hat die Tourismusbeitragssatzung der Stadt erneut für unwirksam erklärt. Gestern wurde den Parteien das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 29. Juni gefällte Urteil gegen die Stadt zugestellt. Die Überprüfung durch das OVG ergab, dass Dr. Heike Kaster-Meurer den aus Sicht des Gerichtes entscheidenden Fehler gemacht hat. Die Oberbürgermeisterin ließ in der Sitzung am 21. Februar 2019 befangene Stadtratsmitglieder nur “abrücken”, statt diese in den Zuschauerbereich zu schicken.

Schon vor der Verhandlung am 29. Juni 2021 optimistisch: Gastronom Antonio Valentino vom “Ponte Vecchio” (Mitte), sein Steuerberater Martin Reiber (rechts) und Gerd Cremer (BiFEP).

Genau diesen Fehler hat die Redakton dieser Seite Dr. Kaster-Meurer bereits mehrfach unter Angabe der Rechtsprechung vorgehalten. Wieso dieser offene Rechtsbruch auch in Anwesenheit von Stadtrechtsdirektorin Heidrose Häußermann immer wieder möglich war und ist, interessiert leider auch die gewählten Kommunalpolitker nicht. So dass die Gerichte für die Einwohner*Innen der Stadt der letzte Rettungsanker sind, um sich gegen Verwaltungsunrecht und -willkür zu schützen. Antonio Valentino gibt zu dem OVG-Urteil folgende Erklärung ab:

“Ich danke Herrn Bürgermeister Wolfgang Heinrich persönlich für die faire und offene Zusammenabeit in den vergangenen vier Jahren. Der Herr Bürgermeister und ich sind in den wesentlichen Fragen grundsätzlich der selben Auffassung. Auch ich habe von Anfang an gesagt, dass ein gerecht ausgestalteter Tourismusbeitrag ein wertvoller Baustein der touristischen Ausrichtung Bad Kreuznachs wäre. Auch ich habe von Anfang an festgestellt, dass es nicht richtig sein kann, dass einige Akteure im Tourismusgeschäft mit aus Steuergeld finanzierten Leistungen und Angeboten Millionenumsätze machen.

Und andere in die Röhre schauen. Daher war ich, obwohl sich zu mir in die Trattoria Ponte Vecchio leider keine Touristen verirren, immer bereit Zahlungen zu leisten – angemessen in der Relation meines Nicht-Vorteils zu den realen Vorteilen etwa im Kurgebiet. Das vom Stadtrat mehrheitlich beschlossene Konzept ändert allerdings an dieser Ungerechtigkeit gar nichts. Denn die wenigen tatsächlichen Profiteure wurden geschont. Diese müssen nur “Scherzbeträge” bezahlen. Statt dessen wurden mit der Methode Rasenmäher eine vierstellige Zahl von Betrieben herangezogen, darunter hunderte, die mit Tourismus nun wirklich nichts zu tun haben.

Ich weise seit vier Jahren auf das Beispiel Bacharach hin. In dieser Kleinstadt, die mit rund 2.000 deutlich weniger Einwohner*Innen hat als Planig, wurden drei Vorteilszonen eingerichtet, um selbst minimalen Unterschieden Rechnung zu tragen. Dort zahlen selbst kleine Hotels hohe vierstellige Beiträge. Umgerechnet auf Bad Kreuznach würde das bedeuten, dass etwa die Hotels auf dem Badewörth und an der Roseninsel hohe fünfstellige Beträge zahlen müßten.

Tatsächlich aber ist es so, dass eine in Bad Kreuznach ansässige Versicherung doppelt so viel Tourismusbeitrag bezahlen sollte, wie eines der ersten Hotels am Platz. Muss man zum Unsinn dieser Satzung mehr sagen? Es ist sehr schade, dass diese schreiende Ungerechtigkeit nur der Minderheit im Stadtrat aufgefallen ist. Das Beispiel zeigt aber auch, dass selbst auf kommunaler Ebene eine Entfernung der “Kommunalpolitik” von den realen Problemen und Lebensbedingungen der Menschen stattfindet. Sehr enttäuscht bin ich von mehreren Stadtratsfraktionen.

Trotz meiner juristischen Erfolge gegen den Fremdenverkehrsbeitrag 2015 und 2016, trotz meines Erfolges in zwei Eilverfahren und trotz des ersten Erfolges beim OVG vom 19.12.2018 hat sich kein einziges Stadtrats- oder Ausschußmitglied von SPD, Grünen und Linken, dass den Tourismusbeitrag befürwortet, veranlaßt gesehen, mein Angebot zu Hinweisen, wie man es gerecht und effektiv machen kann, anzunehmen. Diese Besserwisser sind eine große Gefahr für die Stadt, genauer gesagt für die einfachen und normalen Menschen dieser Stadt. Denn tatsächlich wissen es diese Mandatsträger nicht besser. Sondern sogar viel schlechter.

Wie später im Urteil nachzulesen sein wird, ist das OVG meinen Hinweisen gefolgt bezüglich der formalen Beschlußfassung zur Beitragssatzung im Jahre 2019. Alleinverantwortlich dafür ist, wie für viele andere Dinge, die in Bad Kreuznach nicht rund laufen, Frau Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer. Sie persönlich hat die Stadtratssitzung vom 21. Februar 2019 geleitet. Sie persönlich ließ und läßt zu, das Formvorschriften gebrochen wurden und werden, obwohl sie mehrfach auf ihre Fehler hingewiesen wurde.

Es ist allein die Oberbürgermeisterin, die dieses Urteil zu verantworten hat. Ich bin gespannt, wie der Stadtrat damit umgehen wird. Die nächste Kommunalwahl ist ja schon in weniger als 3 Jahren. Dann wird es dramatische Veränderungen geben, wenn der Stadtrat jetzt nicht endlich wach wird und handelt. (Ironie ein:)Den einzigen Vorwurf, den ich dem Bürgermeister Wolfgang Heinrich noch heute mache, ist der Umstand, dass er mir 2016 versprochen hat, mal zum Essen zu mir zu kommen (Ironie aus).

Das hat er bis heute nicht ein einziges Mal getan. Er wußte eben, dass ich ihn eingeladen hätte. Und Wolfgang Heinrich ist zu gradlinig, um darauf einzugehen. In den vergangenen vier Jahren der Auseinandersetzung um den Tourismusbeitrag habe ich die mitunter ungelenke und schroffe Korrektheit des Bürgermeisters sehr schätzen gelernt. Ihm traue ich zu, dass er – einen entsprechenden Auftrag vom Stadtrat vorausgesetzt – mit mir und meinem Team in der Zukunft eine Lösung für den Tourismusbeitrag findet, die gleichermaßen gerecht wie effektiv ist (weitere Berichte folgen).