Wilhelm Zimmerlin fordert Sonderprüfung der Gewobau durch den Rechnungshof

“Bei der Gewobau bahnt sich ein rechtliches und finanzielles Fiasko an”. Wilhelm Zimmerlin, der für das Bündnis für soziale Energiepreise und gerechte Politik e.V. (BüFEP) in den Stadtrat gewählt wurde, nimmt kein Blatt vor den Mund. Anlaß für Zimmerlin’s Sorgen ist die Ankündigung einer Stadtrats-Sondersitzung für den 15. Juni durch die Oberbürgermeisterin (diese Seite berichtete gestern).

Gegenstand der Extra-Beratung ist die Erschließung des Baugebietes „In den Weingärten“ am Galgenberg. Darüber existiert ein Erschließungsvertrag vom Juli 2015 zwischen Stadt und Gewobau. In den Jahren 2015 und 2016 betrugen die Aufwendungen der Gewobau für Rechtsberatung insgesamt 233.304 Euro. Ein großer Teil davon steht laut Prüfbericht des Landesrechnungshofes (LRH) vom 21.11.2017 im Zusammenhang mit genau diesem Baugebiet.

„Trotz dieser hohen Anwaltskosten drohen der Gewobau jetzt offensichtlich Schadenrisiken bei der Erschließung “In den Weingärten”, 2. Bauabschnitt, in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro. Dies geht aus einem Bericht der Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung und bis vor kurzem des Aufsichtsrates an den Stadtrat hervor (Anmerkung der Redaktion: Dr. Heike Kaster-Meurer)“, weiss Wilhelm Zimmerlin.

Aufgrund des Berichtes stelle sich die Frage, ob bei der Gewobau die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns eingehalten wurden. Offenbar hat die Geschäftsführung Großaufträge für Erschließungsarbeiten an Firmen erteilt, bevor sie die Umlage der Kosten auf alle Anlieger rechtssicher geklärt und vereinbart hat. “Dabei war genau dies im Jahr 2015 eine zentrale Bedingung bei der Vergabe der Erschließung durch den Stadtrat an die Gewobau”, erinnert Zimmerlin.

Damals habe der Gewobau-Geschäftsführer öffentlich verkündet, dass er kein hohes Risiko für zum Großteil in Stadtbesitz befindliche Gesellschaft erkennt. „Umso unverständlicher ist der Bericht der Oberbürgermeisterin und die jetzt eingetretene Risikolage. Der drohende Schaden für die Gewobau zu Lasten des städtischen Vermögens ist hoch und der mögliche Schadeneintritt so real, dass ich eine Sonderprüfung des Rechnungshofes bei der GEWOBAU für dringend geboten erachte“, stellt Zimmerlin fest.

Der Rechnungshof kenne die Gewobau sehr gut aufgrund seiner damaligen Prüfung und seinem 146seitigem Mängelbericht. “Aus der Sonderprüfung dürften sich dann auch für den Stadtrat belastbare Erkenntnisse über die Verantwortlichkeiten bei den Entscheidungs- und Kontrollabläufen im Dreieck zwischen Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung ergeben”, hofft Wilhelm Zimmerlin.

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