Schwäne auf der Nahe durch freilaufenden Hund gefährdet

In der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt steht es unmißverständlich: “Hunde sind angeleint zu führen” (§ 4 – Umgang mit Tieren”). Leider ist in der Verordnung nicht geregelt, dass das städtische Ordnungsamt die Einhaltung dieser Vorschrift auch zu kontrollieren hat. Daher beobachten Einwohner*Innen die immer selben Hundehalter dabei, wie diese die Gefahrenabwehrverordnung zur Witznummer machen.

Wie gestern an der Ellerbachmündung. Dort tobte ein Hund ohne Leine durchs Wasser. Und verschreckte so zahlreiche Wasservögel. Darunter mehrere Schwäne und eine grössere Entenfamilie. Die Kinder auf der Kirschsteinanlage hätten den Wasservögeln gern weiter zugesehen. Aber die brachten sich nachvollziehbar in Sicherheit. Ob vor dem Hund oder den zweibeinigen Begleitpersonen blieb am Ende offen.