Falschparker – Report (81)

Eigentlich war es eine angenehme Situation. Die jungen Damen nutzten den gestrigen sonnigen Nachmittag für eine ruhige Sitzrunde am Mühlenteich. Und sie haben sich auch gar nicht darüber echauffiert, dass unser Fotograf nicht etwa sie, sondern nur ihr Auto im Bild festgehalten hat. Die, seit dem viele Smartphonebesitzer*Innen ihre persönlichen Wissens- und Denkschwächen im Wege des Selbstbetruges mit Dr. Google kompensieren, obligatorische Frage, ob er das darf, konnte der mit dem Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Artikel 5 Grundgesetz (GG) überzeugend beantworten.

Vermutlich war es den Mädels nicht einmal bewußt. Trotz der Beschilderung. Der Umstand, dass sie ihren Pkw auf einem für Behinderte reservierten Parkplatz abgestellt hatten. Weil das Ordnungsamt nicht bzw nicht im nötigen Umfange kontrolliert, waren gestern alle Behindertenplätze in der Rossstrasse zugeparkt. Aber nur in einem der vier Autos lag die entsprechende Erlaubnis aus. Ein zweiter Autofahrender hatte immerhin einen Parkschein gezogen. Zwei Autos, darunter das der charmanten Landeier (die wie unser Fotograf versichert, erkennbar über keinerlei bewegungsdynamische Einschränkungen verfügen), waren einfach mal so geparkt.

Leider häufen sich auch aus dem Industriegebiet Klagen von PassantInnen über rücksichtslos zugeparkt Gehwege. Auf dem Heimweg aus der Stadt mußte unser Fotograf gestern Nachmittag dann auch zwei Mal zur Kamera greifen. Einmal in der Wöllsteiner Strasse. Dort parkte ein Egomane seinen Pkw in einer Kurve platzfüllend dort, wo FußgängerInnen Vorrang haben.

Die mußten auf die Strasse ausweichen. Wie auch ein paar hundert Meter weiter in der Ludwig-Kientzler-Straße. Die verbindet am Beinbrech-Kreisel den Schwabenheimer Weg mit der Bosenheimer Strasse. Ein dort ansässiger Motorradhändler läßt seine Kunden den Gehweg vollständig zuparken. Auf seinem Grundstück hat er so mehr Freifläche für sein Angebot.