So sieht es aus wenn das Ordnungsamt seine Arbeit nicht macht

Ganz egal, ob der Zaun der Bahn AG gehört – oder zur städtischen Strassenfläche. Er ist in einem erbärmlichen Zustand. Diese Beschreibung bezieht sich nicht nur auf den verrosteten Stahl, von dem der Lack schon vor Jahrzehnten abblätterte. Sondern vor allem auf die Plakatträger, die dort tatsächlich so lange hängen, bis sie abgefault sind. Natürlich hätte das zuständige Ordnungsamt ganz unabhängig von der Eigentümerfrage eine rechtliche Handhabe, um gegen diese mindestens optische Verschandelung vorzugehen.

Denn in anderen Fällen leitet das Ordnungsamt schriftlich aus einem rein äusserlich betrachtet schlechten Zustand der Sache tatsächlich ab, diese werde dadurch zu “Abfall”. Im vorliegenden Fall müßte in dieser Logik der ganze Zaun entfernt werden. Also ersetzt. Was Anwohner- und Anlieger*Innen sehr begrüssen würden. In jedem Fall tut eine Entfernung der Pappreste not. Ganz egal ob diese Abfall sind, durch Wind und Wetter noch werden – oder einfach nur häßlich.