Bundesnotbremse blockiert Aufhebung der Beschränkungen

Bisher ist die Kreisverwaltung davon ausgegangen, dass am kommenden Donnerstag die Bundesnotbremse endet. Seit Mittwoch unterschreitet der Landkreis die Inzidenz von 100. Grundlage für die Aufhebung der „Bundesnotbremse“ ist § 28b Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IFSG). Nach diesem muss die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen (ohne Feiertag und Sonntag) unter dem Schwellenwert von 100 liegen, dann tritt die Notbremse am übernächsten Tag außer Kraft.

Dies war aus unserer Sicht der kommende Donnerstag, zugrunde legend die Zahlen des Landesuntersuchungsamtes RLP. Allerdings wurde uns mittlerweile kommuniziert, dass nicht die Werte des jeweiligen Tages – in unserem Fall der erste Tag unter 100 am Mittwoch – maßgeblich sind, sondern erst die am Folgetag rückwirkend vom Robert-Koch-Institut (RKI) für den Vortag benannten Zahlen. Die Zahl vom Mittwoch wurde so erst am Donnerstag festgeschrieben.

Das bedeutet konkret, dass für den Wegfall der Bundesnotbremse Donnerstag der erste Tag unter 100 war, dieser jedoch aufgrund des Feiertages nicht gezählt wird. Die 5 Werktage wären, falls die Zahlen stabil unter dem Schwellenwert von 100 bleiben, Freitag, Samstag, Montag, Dienstag und Mittwoch. Damit würde die Bundesnotbremse im günstigsten Fall am Freitag außer Kraft treten und damit die Beschränkungen an diesem Tag entfallen.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach