Gradierwerke: Solarthermie vertikal + Photovoltaik horizontal

Gastbeitrag von
Michael Wiesner

Jeder Kreuznacher, den ich kenne, will die Gradierwerke erhalten. Ich auch. Höchstrichterlich ist erneut (!) entschieden, dass das Land Rheinland-Pfalz die Kommunen nicht ausreichend mit Geldmitteln ausstattet. Ihre Strukturen sind höchstunterschiedlich. So bedrücken Stadt und Landkreis Bad Kreuznach erhebliche Soziallasten, auch im Zusammenhang mit der segensreichen Diakonie und ihren Fürsorgeeinrichtungen. Im Vergleich dazu hat z.B. Ingelheim keine vergleichbaren Einrichtungen, aber als Einnahmequelle die Firma Boehringer.

Dafür können weder die Stadt noch der Landkreis Bad Kreuznach etwas. Angesichts knapper Kassen und mit der Finanzaufsicht der ADD im Nacken droht, dass bei den Gradierwerken der Rotstift angesetzt wird. Es ließe sich aber überlegen, ob kleine Teilflächen der Gradierwerke mit Sonnenausrichtung, z. B. 1/4 durch Solarthermie (Warmwasser) vertikal und durch Photovoltaik (Strom) horizontal genutzt werden. Denn schließlich ist das neue Schwimmbad nicht fern, das Wärme und Strom braucht. Eine Einspeisung ins allgemeine Netz wird kaum Erlöse bringen.

Dies – oder anderes – könnte helfen, die Kosten der Gradierwerke zu decken. Die historischen Brückenhäuser erstrahlen inzwischen auch im modernen Lichtzauber; mir gefällt es überraschend gut. Werben möchte ich daher für bauliche, statische Verstärkungen an den Gradierwerken, damit sie standsicher bleiben. Es gälte dann herauszufinden, welches Maß an Solarnutzung mit dem Charakter der Gradierwerke vereinbar ist. Dabei wird natürlich auch der Denkmalschutz relevant.K osten hierfür werden gerne dem Eigentümer zugewiesen.

Eigentum verpflichtet, Art. 14 GG, damit es auch dem Wohl der Allgemeinheit dient. Nur, hier schließt sich wiederum der Kreis: Das Land muss die Kommunen dann eben mit Geld ausstatten oder sich bei den Pflichten zum Denkmalschutz mäßigen. Es wäre nicht das erste Mal, dass das rheinland-pfälzische Denkmalschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt wird, damals, weil das Land von Privaten zu viel abverlangte, da das Land nur nach jeweils wechselnder eigener Kassenlage helfen wollte, während die Eigentümer alles denkmalgerecht sanieren sollten.

Michael Wiesner, LL.M. ist Rechtsanwalt, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht