Leserbrief des Michael Wiesner zur Mobilitätsstation

Leserbrief von
Michael Wiesner

Eine Mobilitätsstation macht grundsätzlich Sinn. Ob sie, so wie sie da steht, ihren Erwartungen gerecht wird, wird sich erst durch die Akzeptanz der Nutzer in Jahren erweisen (Erlöse). Dazu ist es noch zu früh. Es bleibt also immer ein Restrisiko. Das gilt für Unternehmer wie auch für Kommunen als langfristige Investoren. Kosten für Bauwerke, also die Mobilitätsstation am Bahnhof, lassen sich im Zeitpunkt der Planung ebenfalls nie exakt voraussagen. Aber: Bei Neubauten gelten Kostenschwankungen von 20 -25 % (ceterisparibus) nach der Rechtsprechung noch als hinnehmbare Schwankung.

Dabei vergleicht man die frühe Kostenberechnung nach DIN 276 (Zeitpunkt: Entwurfplanung) mit der Kostenfeststellung am Ende (Schlussrechnung). Ändern sich aber die Wünsche des Bauherrn (!) wie hier von Holzbauweise auf Glas, zusätzliche Rampe, Anpassung der Treppenanlage wegen der Rampe, Drehkreuzanlage statt automatischer Schiebetür, entstehen selbstverständlich Mehrkosten. Das gilt auch für ein zu spät erstelltes Baugrundgutachten wegen Altlasten.

Die 20 – 25 % zulässige Schwankungsbreite gelten aber nur bei unveränderter Aufgabenstellung an Planer mit (!) vorliegendem Baugrundgutachten. Der Sonderfall einer fixen Beschaffenheitsvereinbarung bezüglich der Kosten bei fixer Aufgabenstellung liegt bei der Mobilitätsstation nicht vor. Ob und wie die Stadt(verwaltung) also als Bauherr das in ihren Gremien transparent gemacht hat als selbstverschuldete Mehrkosten wegen Sonderwünschen, das ist hier die Frage. Anscheinend sind die Gremien überrascht über die Kosten.

Sie werden präzise nach mehreren Kostenberechnungen, Kostenanschlägen und Kostenfeststellungen nach DIN 276 (Kostengruppen 300 – 500, Bauwerk, Haustechnik, Freianlagen), jeweils nach unterschiedlichen Planungswünschen Holz zu Glas etc. der Stadt(verwaltung) fragen müssen. Zu fragen wäre auch, wann und auf welcher Basis die Fördermittel beantragt wurden, auf die es wohl später keinen „Nachschlag“ mehr gab, da es sich wohl um eine Festbetragsfinanzierung handelt. Dann ist der Sack zu.

Michael Wiesner, LL.M. ist Rechtsanwalt, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht