BiFEP e.V. sieht sich durch die BGK-Krise bestätigt

Gastbeitrag von
Gerd Cremer

Im Februar 2005 gründeten aufgrund der Initiative des Autors dieses Textes rund ein Dutzend Bad Kreuznacher Bürger*Innen die BiFEP: Bürgerinitiative für faire Energiepreise e.V. Der Energiemarkt befand sich im Umbruch. Strom und Gas wurden liberalisiert. Nur bei der Sparte Wasser mußten die Kunden aus tatsächlichen Gründen weiterhin bei den Stadtwerken bleiben. Ein aus guten Gründen staatlich genehmigtes Zwangsmonopol. Die Gewinne aus den drei Energiesparten sollten die Verluste der städtischen Schwesterfirmen BGK, Bad und GuT durch Quersubventionierung mit den anteiligen Gewinnen der Stadtwerke abdecken.

Dieser sogenannte “steuerliche Querverbund” war vom damaligen Oberbürgermeister Rolf Ebbeke gemeinsam mit dem früheren Stadtwerke-Geschäftsführer Ralph Zechel Mitte der neunziger Jahre realisiert worden. Aber bereits 2005 war durch die Liberalisierung des Energiemarktes dieses System finanziell nicht mehr haltbar, da die Gewinne der Stadtwerke durch Wegbrechen von Kunden bei Strom und Gas einsackten. Der Autor dieses Textes hatte damals seien Zahlungen an die Stadtwerke gekürzt.

In der Folge führten die Stadtwerke zwischen 2007 und 2014 mehrere Gerichtsverfahren, welche die Stadtwerke verloren (Az. 5 HK O36/09 vom 14.4.2011). An dem Konstrukt der Querfinanzierung hat sich aber in all den Jahren seit 1994 Jahren nichts geändert. Die BIFEP macht darauf aufmerksam, dass damals das Ministerium des Innern und für Sport (Herr Oster von der Kommunalabteilung) gegen dieses Konstrukt der Gesellschaften juritisch vorgegangen war. Leider erfolglos. Jetzt, rund 25 Jahre nach der Einführung der Konstruktion, hat man die Karre komplett in den Sand gefahren.

Die Ausschüttungen der Stadtwerke reichen bei weitem nicht mehr aus, um die Defizite in der Quersubventionierung abzudecken. Der Kämmerer der Stadt hätte schon längst die Reisleine ziehen und die Bad und GuT schließen oder verkaufen müssen, sowie die BGK umstrukturieren, denn neue Konkurrenten, wie die Rheinwelle in Ingelheim, wurden mit einem viel besseren Geschäftsmodell eingerichtet. Keine privatrechtliche Firma wird finanztechnisch über 25 Jahre mit Schulden durchgeschleppt. Das Finanzamt hätte eine solche Firma schon längst zwangsgeschlossen. Ein Verlangerung der Sparte Wasser aus den Stadtwerken in die BGK hilft wiederum nur temporär.

Im Gegenteil. Sollten die Verluste noch größer werden, was absehbar ist, werden unweigerlich die Preise für das Monopol Trinkwasser durch die BGK angehoben. Die BIFEP macht darauf aufmerksam, daß dann die Bürger die Möglichkeit haben gemäß § 315 BGB – Bestimung der Leistung durch eine Partei – Widerspruch einzulegen und die Zahlungen einzukürzen. Ferner verweist die BIFEP auf die Schreiben an alle Stadtratsfraktionen „Gas- und Wasserpreise der Stadtwerke Kreuznach – Belastungen der öffentlichen Haushalte“ vom 17.8.2005 hin.

Gerd Cremer ist Vorsitzender der BiFEP (Bürgerinitiative für faire Energiepreise e.V.) arbeitet ehrenamtlich u.a. im Feuerwehrausschuß der Stadt Bad Kreuznach mit