Kreis erlaubt: Wahlwerbung darf vorgezogen werden

Die Kreisverwaltung teilt mit, dass die Wahlwerbung der Parteien zur bevorstehenden Landtagswahl am 14. März 2021 aufgrund der derzeitigen Corona-Lage vorgezogen werden kann. Die Parteien werden gebeten, sich mit der jeweils zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen, um zu erfragen, ab wann und wo das Plakatieren erlaubt ist. Ursprünglich wäre die Wahlwerbung erst ab dem 20. Januar 2021 gestattet worden.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach