Winzer aufgepaßt: Frist für Umstrukturierungsanträge (Teil 2) läuft ab

Mit Ablauf des 1. Februar 2021 endet das EU-Antragsverfahren zur Abgabe der Umstrukturierungsanträge (Teil 2) für die Neuanpflanzung von Rebflächen im Jahre 2021. Die Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden, der unterschriebene Antrag ist dann bis zu dem o.a. Termin bei der zuständigen Kreisverwaltung einzureichen.

Vorsorglich weisen wir daraufhin, dass eine Antragstellung nur für Flächen möglich ist, die bereits in einem Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Weitere Auskünfte zum Antragsverfahren erteilt die Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Referat Landwirtschaft, Gebäude Salinenstraße 56, 55543 Bad Kreuznach, (0671) 803 1816 und 1819.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach