Jetzt doch zulässig: Schnelltests zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne

Wie die Kreisverwaltung gestern mitgeteilt hat, können ab dem 4. Januar 2021 Schnelltests zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne gemacht werden. Unter bestimmten Bedingungen versteht sich. Zwingende Grundvoraussetzung Symptomfreiheit. Liegt diese Einstiegsvoraussetzung vor, sind für folgende Personengruppen Schnelltests möglich:

Reiserückkehrer aus Risikogebieten: ab dem 5. Tag
Hausstandsangehörige von infizierten Personen: ab dem 10. Tag
Mitglieder eines Schul- oder Kita-Clusters: ab dem 5. Tag

Ab Montag, 4. Januar 2021 werden diese Schnelltests in der Abstrichstation in Windesheim angeboten. Auch dafür ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich unter der Rufnummer (0671) 202 781 20. Weitere Informationen dazu finden Sie auf Coronaseite der Kreis-Homepage (www.kreis-badkreuznach.de) – Unterseite COVID-19-Abstrich.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach