Arbeitsbericht der beiden Beiräte für Behinderte und Senioren

Gastbeitrag von
Gernot Bach

„Mit was beschäftigen sich eigentlich die Beiräte unserer Stadt?“ Diese Frage werden sich vermutlich schon einige Mitbürger*Innen gestellt haben. Für das zurückliegende Jahr 2020 haben die beiden Beiräte für die interessierte Öffentlichkeit die Grundlagen ihrer Arbeit mitgeteilt und die Themen aufgelistet, die Bestandteil ihres Engagements waren:

„Wer eventuell erwartet hat, dass wir uns mit der Organisation von „Butterfahrten“ und „Kaffeekränzchen“ beschäftigen, wird enttäuscht werden: Als Organe der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz befassen wir uns mit den „Belangen der gesellschaftlich bedeutsamen Gruppen, die wir zu vertreten haben“ , so die Einleitung. Nachfolgende Beispiele geben einen Überblick: Der Behindertenbeirat und der gemeinsame Arbeitskreis des Behinderten und Seniorenbeirates haben 2020 zu folgenden Bauvorhaben Stellungnahmen abgegeben:

a) Bebauungspläne
Mannheimer Straße, Nahe und Ellerbach, Unterdorf, 2. Änderung Bad Münster, Gewerbegebiet beidseits der B42 westlich von Planig, Zwischen Salinen- und Schoßstraße

a) Bauvorhaben
Neubau eines Hallenbades – Rampe zur Erschließung der Außenanlagen, Dorfplatz Winzenheim, Sanierung der Verkehrsstation Bad Münster (Bahnhof), Barrierefreie Bushaltestellen

b) Anfragen der Stadt
Durchfahrt für Rollstuhlfahrer am Viadukt, Barrierefreiheit in Bad Münster – Huttental

c) Hinweise auf Unfallschwerpunkte
Mittlere Mannheimer Straße (REWE, Nähe Löwensteg)
Treppe auf dem Kornmarkt
Ecke Mannheimer- / Ringstraße
Baustelle Viktoria Straße
Joh. Sebastian Bach Straße

d) Barrierefreie Gestaltung am Bahnhof Bad Kreuznach

Die Arbeit des Behindertenbeirates ist auch in der Satzung aus 1999 geregelt. Dort heißt es § 2 „Der Behindertenbeirat hat die Aufgabe, die Interessen behinderten Menschen im Sinne der Förderung der Selbstbestimmung und Eigenständigkeit bei der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu vertreten.“ § 3 „Der Behindertenbeirat hat das Recht, sich mit Anregungen und Empfehlungen an den Stadtrat zu wenden.“

Die Stellungnahmen basieren auf der Gesetzgebung der UN-Konvention, des Grundgesetzes, der Landesverfassung Rheinland- Pfalz, des Gleichstellungsgesetzes für die Belange behinderter Menschen und letztlich der Landesbauordnung mit den baufachlichen Regelungen, sowie den praktischen Erfahrungen von Beirät*innen mit Beeinträchtigungen. Bei richtiger Anwendung und Umsetzung in der Planung von Baumaßnahmen können in erheblichem Umfang Steuergelder gespart werden. Ein nachträglicher Umbau verursacht immer hohe Kosten.

Maßgebend für die Arbeit auch des Seniorenbeirates sind die Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz und die von ihm beschlossene Geschäftsordnung. Die Gemeindeordnung (Gem0) bestimmt in § 56 a das Arbeitsfeld des Beirates: “Die Beiräte können über alle Angelegenheiten beraten, die die Belange der von ihnen vertretenen gesellschaftlich bedeutsamen Gruppen berühren. Gegenüber den Organen der Gemeinde können sie sich hierzu äußern, soweit Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde betroffen sind”. Und nicht unwichtig: “Auf Antrag eines Beirates hat der Bürgermeister diese Angelegenheiten dem Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.”

Daneben werden bzw. wurden – soweit in Corona – Zeiten zulässig – im Haus der Senior*Innen in der Mühlenstraße eine Vielzahl von Aktivitäten angeboten, z.B. Computerkurse, Gemeinsames Kochen, Tanz u.v.a.m., hier verweisen wir der Einfachheit halber auf den Flyer des Beirates (zu beziehen über die Vorsitzende (vorsitz.seniorenbeiratkh@t-online.de) oder vom zuständigen Amt und hier Dirk Basmer (dirk.basmer@bad-kreuznach.de)

Da die Beiräte Organe der Gemeindeordnung sind, hat der Seniorenbeirat auch zu kommunalen Themen Beschlüsse erarbeitet und über mehrere Eingaben an die Stadtverwaltung mitgeteilt: – etwa zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), hier unterstützen wir jedwede Bemühungen zur Kommunalisierung. Oder zur zunehmenden Vermüllung unserer Stadt – oder zum vielfachen Falschparken und hierdurch bedingten Blockaden von Gehwegen, gerade für bewegungseingeschränkte Mitbürger*Innen.

Immerhin haben es unsere Eingaben entweder in den Hauptausschuss des Stadtrates geschafft (womit alle Fraktionen in Kenntnis gesetzt wurden) oder der Stadtvorstand war gehalten, Stellung zu nehmen. Auch in Coronazeiten haben wir uns – natürlich streng nach der jeweiligen Landesverordnung – versammelt und weitere Projekte beraten:- etwa die Unterstützung der Stadtteilarbeit im Stadtteil Bad Münster am Stein – Ebernburg, diese ist durch den Auslauf der Finanzierung 2022 akut gefährdet: Wir beabsichtigen, uns mit einem eigenen Antrag an den Stadtrat für eine Fortführung einzusetzen”.

Gernot Bach ist ehrenamtlich als Vorstandsmitglied des Seniorenbeirates der Stadt Bad Kreuznach tätig