Weihnachtsgeschenk für Mitarbeitende: Stadtverwaltung schafft Kernarbeitszeit ab

Der Personalrat hat sich mit der Oberbürgermeisterin auf die Abschaffung der Kernarbeitszeit bei der Stadtverwaltung geeinigt. “Inhaltlich und redaktionell ist die Dienstvereinbarung (DV) zur Arbeitszeit fertig”, freut sich Personalratssvorsitzende Köllmeier in einer Information an die Mitarbeitenden. Allein die Unterschriften fehlten noch. Die DV sieht “lediglich eine Rahmenarbeitszeit von 6:30 Uhr bis 18:30 Uhr bzw im Sommer von 6 Uhr bis 18 Uhr vor. Feststellung des Personalrates: “es liegt dann bei Beschäftigten und Vorgesetzten, bei Bedarf, Absprachen zu treffen”.

Die tägliche Arbeitszeit werde zukünftig pro Beschäftigtem die durchschnittliche tägliche Wochenarbeitszeit betragen: “bei einer 5-Tage-Woche mit 39-Stunden Arbeitszeit sind dies täglich 7,8 Stunden bzw 7 Stunden und 48 Minuten”. Auch nach über zwei Jahren ist die Dienstvereinbarung zur elektronischen Zeiterfassung noch nicht unter Dach und Fach. Dazu “müssen noch einige Dinge geklärt werden”, schreibt Annette Köllmeier. Zu diesem Punkten zähle auch “in welchen Phasen die Umsetzung durch die einzelnen Ämter erfolgt”. Die Vorsitzende des Personalrates fährt fort:

“Grundsätzlich greifen beide Vereinbarungen ineinander und manche Details der DV Arbeitszeit sind erst in der Umsetzung möglich, wenn die entsprechenden Ämter an die elektronische Zeiterfassung angeschlossen sind”. Konkrete Details stehen schon fest. So werde es zukünftig mit der elektronischen Zeiterfassung möglich sein Pausenzeiten im 15-Minuten-Takt zu nehmen. Die für die Stadtverwaltung Bad Kreuznach neue Technik wird es laut Personalrat auch möglich machen die “Arbeitszeit aus persönlichen Gründen zu unterbrechen”.

Mit der elektronischen Zeiterfassung werden die Mitarbeitenden zwei voneinander getrennte Arbeitszeitkonten haben. “Auf dem Überstundenkonto können bis zu 80 Stunden der genehmigten Überstunden gebucht werden. Auf dem Arbeitszeitkonto zur Rahmenarbeitszeit werden die Differenzen aus der täglichen Arbeitszeit gebucht. Zum Ende eines Quartals dürfen bei einer Vollzeitstelle mit 39 Stunden nur diese Stunden übertragen werden, sollten es mehr Stunden sein, werden diese Stunden gestrichen. Im Minus-Bereich sind 12 Stunden erlaubt. Sollte es hier zu einer Unterschreitung kommen, müssen Beschäftigte und Vorgesetzte eine Lösung vereinbaren.”

Die entsprechenden Bestimmungen gelten für Teilzeitbeschäftigte entsprechend. Auch bezüglich des Urlaubs ergeben sich Änderungen. Dieser ist zukünftig in ganzen Tagen zu nehmen. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Auch der Umgang mit ganztägigen Dienstreisen und Fortbildungen ist klar geregelt. Für diese wird mindestens die reguläre Arbeitszeit gutgeschrieben, wobei Reisezeiten als Dienstzeiten verstanden werden. Der Personalrat stellt klar, dass es nach Inkrafttreten der Dienstvereinbarung eine Übergangsregelung geben wird, “damit verschiedene Regelungen verträglich umgesetzt werden können”.