Korrekturen zur Konkretisierung zur 14. Corona-Bekämpfungsverordnung

Die Kreisverwaltung meldet zu den vorgestern vorgestellten neuen Coronaregln (“Konkret: die neuen Coronaregeln”) zwei Korrekturen:

RLP-Sonderregelung zu Weihnachten:

Vom 24. bis 26. Dezember sind Zusammenkünfte von Privatpersonen im öffentlichen Raum in erweitertem Rahmen möglich. In dieser Zeit können sich Personen eines Hausstandes mit bis zu 4 weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis aus unterschiedlichen Haushalten treffen. Die Regeln zur Zusammenkunft von Personen im öffentlichen Raum sollen möglichst auch im privaten Raum eingehalten werden.

Rehasport:

Rehasport ist nach ärztlicher Indikation als Angebot für Gruppen unter Beachtung der Abstands- und Hygienemaßnahmen möglich.

Lesen Sie zum Thema auch auf dieser Seite:

17.12.20 – “Konkret: die neuen Coronaregeln”