Die Kreisverwaltung meldet zu den vorgestern vorgestellten neuen Coronaregln (“Konkret: die neuen Coronaregeln”) zwei Korrekturen:
RLP-Sonderregelung zu Weihnachten:
Vom 24. bis 26. Dezember sind Zusammenkünfte von Privatpersonen im öffentlichen Raum in erweitertem Rahmen möglich. In dieser Zeit können sich Personen eines Hausstandes mit bis zu 4 weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis aus unterschiedlichen Haushalten treffen. Die Regeln zur Zusammenkunft von Personen im öffentlichen Raum sollen möglichst auch im privaten Raum eingehalten werden.
Rehasport:
Rehasport ist nach ärztlicher Indikation als Angebot für Gruppen unter Beachtung der Abstands- und Hygienemaßnahmen möglich.
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17.12.20 – “Konkret: die neuen Coronaregeln”