Planungsausschuss bereitet heute das nächste Millionengrab vor

Immerhin werden die Mitglieder des Gremiums auf “Risiken” hingewiesen. Auch wenn diese nicht vollständig angeführt und beziffert werden. Trotzdem soll heute um 17.30 Uhr (Tagungsort: Großer Kursaal, Eintritt frei, kein Verzehrzwang) ein Grundsatzbeschluß gefaßt werden. Zur Gründung einer kommunalen Busgesellschaft. Denn obwohl die Stadt bereits pleite ist und mit der GuT GmbH und der BAD GmbH bereits zwei gesellschaftsrechtliche Millionengräber ihr Eigentum nennt, soll nun auch der ÖPNV von der Stadt übernommen werden. In der Beschlußvorlage steht:

1. Die Stadt Bad Kreuznach als Trägerin des ÖPNV in ihrem Zuständigkeitsbereich gründet eine kommunale Busgesellschaft, um unter Berücksichtigung des Nahverkehrsgesetzes und des Nahverkehrsplanes die erforderliche Verkehrsleistung in kommunaler Verantwortung zu erbringen. Der Landkreis Bad Kreuznach sowie der Landkreis Mainz-Bingen beabsichtigen einen gleichlautenden Beschluss herbeizuführen. Soweit dies gelingt, erfolgt die Gründung der kommunalen Busbetriebsgesellschaft durch alle drei Gebietskörperschaften.

2. Die kommunale Busgesellschaft wird als GmbH gegründet.

3. Zur Gründung der Verkehrsgesellschaft und zur Herstellung der Betriebsbereitschaft werden die Verwaltungen ermächtigt die Aufträge – zur juristischen Begleitung – zur wirtschaftlichen Begleitung – zur verkehrsplanerische Begleitung zu vergeben und das Genehmigungsverfahren bei der ADD gemäß § 57 LKO i.V.m. §§ 85 ff. GemO in die Wege zu leiten.

4. Sollte bis Ende des Jahres 2020 noch ein Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens (bzw. Erstellung einer Konzeption) erteilt werden, sind hierfür die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Da es hierzu keinen Haushaltsansatz in der Haushaltsplanung des Jahres 2020 gibt, ist das Vorhaben nach Rücksprache mit der Finanzabteilung entweder zu aus dem noch vorhandenen Liquiditätsbestand (der eigentlich zur Finanzierung des Haushaltes 2021 benötigt wird) oder durch Einsparungen an anderer Stelle rezufinanzieren.

5. Zur Herstellung der Betriebsbereitschaft stattet die Stadt Bad Kreuznach die zu gründende GmbH mit dem erforderlichen Eigenkapital aus.

Einer der relevanten Punkte, die in der Vorlage nicht erklärt sind: wie werden sich die Einwohner*Innen Bad Kreuznachs verhalten, wenn die Pandemie überwunden ist? Wird Busfahren ausser für Schüler*Innen dann noch eine akzeptable Fortbewegungs-Alternative sein?