Stadthaushalt für 2021 wird nicht am 17. Dezember verabschiedet

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Claus Jotzo

Nach dem Gesetz “soll” der vom Stadtrat beschlossene Haushalt für das Folgejahr einen Monat vor Silvester bei der Genehmigungsbehörde ADD vorliegen. Dieses Ziel hat Bad Kreuznach in den vergangenen Jahren weit verfehlt. Für 2019 erfolgte der Beschluß erst am 21. Februar 2019. Für 2020 gar erst am 25. Juni 2020. Für 2021 sollte alles besser werden. Anfang November fanden die Beratungen im Finanzausschuß statt. Für Ende November war die Entscheidung im Stadtrat terminiert. Doch dann kam es anders. Denn die Oberbürgermeisterin weigert sich bis heute den Stellenplan für das kommende Jahr vorzulegen.

Unübertroffene Kenntnisarmut

Die Ärztin an der Stadtspitze, die ungleich häufiger Blut abgenommen, als Haushaltspläne erstellt hat, hält in ihrer unübertroffenen Kenntnisarmut eine Änderungsliste für ausreichend. Dabei definiert die Gemeindeordnung in § 96, Absatz 4, auf Punkt und Komma, was die zwingenden Bestandteile eines Haushaltsplanes sind: “Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnishaushalt, dem Finanzhaushalt, den Teilhaushalten und dem Stellenplan”. Letzterer lag bei den Etatberatungen im Finanzausschuß nicht vor. Da Kämmerer und Bürgermeister Wolfgang Heinrich pflichtbewußt endlich einmal wieder termingerecht einen Stadthaushalt beschlossen sehen möchte, sagte er die Beratungen nicht ab.

Änderungsliste statt Stellenplan 2021

Sondern brachte mit der Mehrheit im Finanzausschuß zum Ausdruck, dass das Personalpapier zwei Wochen später im Haupt- und Personalausschuß vorgelegt und besprochen werden soll. Dazu kam es aber nicht. Denn in der Sitzung legte Dr. Kaster-Meurer nur eine Änderungsliste vor. Und weil sie darauf bestand das Gremium als Hybridsitzung durchzuführen, mit einem Teil der Ausschußmitglieder im Sitzungssaal und anderen daheim am Laptop, scheiterte der Termin. Denn Hybridsitzungen sind rechtlich gar nicht vorgesehen. Am morgigen Montag bestünde rein theoretisch die Möglichkeit den Stellenplan 2021 zu diskutieren.

Beteiligungsrechte für Einwohner*Innen

Aber weil die Oberbürgermeisterin ihn bisher nicht vorgelegt hat, wird daraus wohl nichts. Die Beschlußfassung des Etats noch im Dezember wäre damit aber ohnehin nicht mehr zu retten. Denn das Gesetz definiert seit einigen Jahren nicht nur die Pflichten der Verwaltung und der kommunalen Selbstverwaltung (gegen die in Bad Kreuznach regelmäßig großzügig verstoßen wird, weil: wo kein Kläger, da kein Richter). Sondern Rechte für die Einwohner*Innen. Eines dieser Rechte ist: jede Einwohnerin und jeder Einwohner darf dem Stadtrat vor dessen Haushaltsbeschluß Vorschläge machen.

Fristen verhindern diesjährige Entscheidung im Stadtrat

Und zwar auf der Basis des Verwaltungsvorschlages. Wie der auszusehen hat, ist in § 96 GemO wie eingangs beschrieben definiert. Um das in § 97 GemO normierte Beteiligungsrecht zu sichern, ist eine 14tägige Auslage des vollständigen Entwurfes vorgeschrieben. Die muß entsprechend vorher “amtlich bekannt gemacht” werden. Im Dezember 2020 erfolgte eine solche Bekanntmachung bisher nicht. Und da der Stadtrat bereits am 17. Dezember tagt, ist dies schon aus tatsächlichen Gründen nicht mehr fristkonform möglich.

Beschluß erst nach 14tägiger Auslage zulässig

Zudem ja, wie dargelegt, bis heute noch immer der Stellenplan fehlt. Weil der auch im Oktober nicht öffentlich auslag, wie die Redaktion dieser Seite persönlich im Stadthaus überprüft hat, erfüllt die vor sieben Wochen erfolgte Auslage nicht die gesetzlichen Anforderungen. Das Gesetz ist da knallhart: “eine Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung darf erst nach Ablauf der in Satz 3 genannten Frist erfolgen”. Dieser Satz bestimmt “14 Tage” als Frist für die Auslage der vollständigen Unterlagen.

Bürgerschaft der Obrigkeit nicht länger hilflos ausgeliefert

Natürlich können Stadtrat und Stadtverwaltung auf eigene Verantwortung zunächst einmal machen, was sie wollen. Aber die Zeiten, in denen die Bürgerschaft den Obrigkeiten hilflos ausgeliefert war, sind vorbei. Und die Gerichte sehen das selbstgefällige Gemauschel in der kommunalen Politik gar nicht gern. Wenn also der Rat der Stadt und die Stadtverwaltung Bad Kreuznach glauben, über dem Gesetz zu stehen, werden sie sehr schnell von der Realität eingeholt werden. Wir dürfen an dieser Stelle mitteilen, dass sich eine Gruppe von Einwohner*Innen auf diesen weiteren Rechtsbruch geradezu freut.

Gegen die im Stadthaus organisierte Inkomptenz wehren

Denn dann werden sich Bürger*Innen dieser Stadt, unterstützt von einigen wenigen korrekten Stadtratsmitgliedern, erstmals gegen die im Stadthaus organisierte Inkomptenz wehren. Und gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der Bürgermeister wird die Verschiebung der Etatberatung ins kommende Jahr zwar mit einem weinenden, aber auch mit einem lachenden Auge sehen. Denn wenn der Haushaltsbeschluß erst Ende Januar erfolgt, kann er erst im Februar die Genehmigung bei der Aufsichtsbehörde ADD in Trier beantragen.

Knallharte Auflagen von der ADD?

Deren Bedenken gegen hoch defizitäre Haushalte, wie den der Stadt, sind bekannt. Und schon Mitte März sind Landtagswahlen. Nach den über Monate stabilen Meinungsumfragen erscheint eine Ablösung der rot-grün-gelben Landesregierung samt dem “Wieviel Schulden ihr in diesem Jahr macht ist egal”-Innenminister möglich. Für diesen Fall wird die ADD knallharte Auflagen in das Genehmigungsschreiben einfügen. Was Zeit brauchen wird. Und in der darf nur ausgegeben werden, was unabwendbar nötig ist. Dann muß also endlich gespart werden. Ganz im Sinne von Wolfgang Heinrich.