Gerhard Merkelbach informiert: Dr. Kaster-Meurer bereits amtliches Negativbeispiel

Bewertung von
Claus Jotzo

Die Oberbürgermeisterin gab 2019 u.a. rund 10.300 Euro Stadtgeld aus. Natürlich nicht für ein neues Outfit. Aber ähnlich sachfremd. Nämlich um die freie Information eines Stadtratsmitglieds zu verhindern. Wilhelm Zimmerlin (FWG / BüFEP) sorgte sich um Mißstände bei der städtischen Gewobau. Und wollte daher den Prüfbericht des Landesrechnungshofes (LRH) lesen. Weil darin Verhaltensweisen aufgedeckt werden, die auch Fehlleistung der Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Kaster-Meurer dokumentierten, war der das gar nicht recht.

OBin handelte rechtswidrig

Die Oberbürgermeisterin verweigerte die Herausgabe. Zimmerlin klagte. Das Verwaltungsgericht urteilte: Dr. Kaster-Meurer handelte im Amt rechtswidrig. Einen ungeschwärzten Bericht erhielt das engagierte Stadtratsmitglied von der Oberbürgermeisterin bis heute nicht. Diese Seite beschaffte und veröffentlichte daraufhin im Frühjahr 2019 den Prüfbericht. Eine u.a. gegen diese Veröffentlichung gerichtete Strafanzeige wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

LRH prüfte weiter

Weil es, das mag für Dr. Kaster-Meurer und ihre willfähigen Helfer*Innen eine große Überraschung sein, in einer Demokratie nicht verboten ist die Wahrheit über amtlich begünstige Mißwirtschaft zu verbreiten. Der Landesrechnunghof blieb jedenfalls am Ball. Und prüfte nach der Gewobau auch das Verhalten der Oberbürgermeisterin persönlich. Mit einem für sie katastrophalen Ergebnis. Wenig überraschend kamen die rheinland-pfälzischen Steuergeldschützer zu der Bewertung, dass die 10.300 Euro ohne Sachgrund verausgabt wurden.

Geld wurde zum Fenster herausgeworfen

Aus dem Bürokratendeutsch in die Alltagssprache übersetzt: das Geld wurde zum Fenster herausgeworfen. Von der Oberbürgermeisterin einer Stadt, die finanziell so knapp ist, dass im Frühjahr 2020 die Kitaleitungen bei der Kämmerei nachfragen mußten, ob sie für die Kinder neue Buntstifte kaufen können. Das Fehlverhalten der Bad Kreuznacher Oberbürgermeisterin ist jetzt Gegenstand einer bundesweit beachteten Fortbildungsschrift des Landesrechnungshofes: “Kommunalbericht 2020” heisst das Lehrbuch.

Öffentliche Verschwendung

Wegen der Bedeutung des Falles wurde eigens ein “Auszug” gestaltet und veröffentlicht, der sich ausschließlich dem Fall aus Bad Kreuznach widmet. Entdeckt hat das Dokument Hans Gerhard Merkelbach. Das Planiger Stadtratsmitglied (Faire Liste) bildet sich regelmäßig überregional weiter. Beim Lesen fiel ihm – trotz Anonymisierung durch den LRH – schon auf der zweiten Seite auf, dass die Fallgestaltung 1:1 die Fehlleistung aus seiner Heimatstadt beschreibt. Am Beispiel des Fehlverhaltens der Bad Kreuznacher Oberbürgermeisterin legt der LRH anschaulich dar, wie das Gebot “sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung” krass verletzt wurde.

Aber lesen Sie bitte selbst:

https://rechnungshof.rlp.de/fileadmin/rechnungshof/Kommunalberichte/2020/Kommunalbericht_2020_-_Nr._5.pdf