Aufgespiesst: nach der Hybrid- jetzt eine Phantomsitzung des Hauptausschusses?

Dem Gesetz nach gibt es nur “Ausschußsitzungen”. In Katastrophenfällen dürfen diese unter bestimmten Bedingungen als Videokonferenz abgehalten werden. Ausgerechnet die Stadtverwaltung Bad Kreuznach, bei der vor allem das Haupt- und Personalamt schon mit der normalen Arbeit so belastet sind, dass ständig Fehler gemacht werden, versuchte bereits im November eine ganz neue Variante für Gremienberatungen durchzusetzen: Hybridsitzungen. Also Veranstaltungen, bei denen ein Teil der Kommunalpolitiker in einem Sitzungsraum physisch anwesend ist.

Hybridsitzung scheiterte krachend

Und ein anderer Teil per Videokonferenz zugeschaltet wird. Das Experiment scheiterte krachend. Zum einen versagte die Technik. Und dann stimmte nicht die nötige Mehrheit für den Versuch. Der selbstredend keinerlei rechtliche Basis hatte. Und daher nach einer guten halben Stunde abgebrochen wurde (diese Seite berichtete am 17.11.20 unter der Überschrift: “Karl-Heinz Delaveaux gewinnt mit einem abgelehnten Antrag”). Unverzagt wagt sich das Hauptamt dennoch an die nächste Premiere. Noch wurden keine Details offiziell bekannt gegeben. Aber diesmal sieht es sehr nach einer Phantomsitzung aus.

Rumpf-Einladung

Denn eine Reihe von Mitglieden des Hauptausschusses haben eine Rumpf-Einladung bekommen, in der am 2. Dezember mit der Behauptung “fristgerecht” zu einer “Sitzung des Haupt- und Personalausschusses für Montag den 7.12.2020 in das Parkhotel Kurhaus” eingeladen wird. Schon diese Einladung dokumentiert, wie in der Stadtverwaltung “gearbeitet” wird. Denn auf der Stadtseite können alle Einwohner*Innen unter “Geschäftsordnung” nachlesen, wie es sich mit der Frist verhält. Die ist für Ausschüsse in § 29 definiert.

Fristgerecht nur mit 5 vollen Kalendertagen dazwischen

“Zwischen Einladung und Sitzung müssen mindestens fünf volle Kalendertage liegen,” heisst es dort. Wenn also ein Ausschuß am 7. des Monats tagt, muß am Monatsersten eingeladen sein. Denn nur dann liegen zwischen dem Erhalt der Einladung und dem Sitzungstag fünf volle Tage. Da die Einladung zur Phantomsitzung das Datum vom 2.12.2020 trägt und auch erst an diesem Tag per Email zugestellt wurde, liegen vor dem Sitzungstag nur vier volle Kalendertage. Das ist dann nicht schlimm, wenn es so kommt, wie es der amtliche Terminkalender noch heute früh angezeigt hat.

Also bevor das hochkompetente Hauptamtsteam diesen Text gelesen und dadurch auf einen weiteren Fehler aufmerksam wurde. Denn in dem ist am 7. Dezember 2020 keine Sitzung verzeichnet. Das passt eigentlich alles schon, wenn auch auf eine sehr schräge Art und Weise, gut zusammen: die Einladung ist formfehlerhaft und der Termin wird im amtlichen Kalender verschwiegen. Nur eines ist sicher: während tausende fleissige Arbeitnehmer*Innen in und um Bad Kreuznach mit Kurzarbeitergeld auskommen müssen, wird zwar in Teilen der Stadtverwaltung nur verkürzt gedacht und gehandelt – aber voll bezahlt.

Lesen Sie zum Thema auch auf dieser Seite:

17.11.20 – “Karl-Heinz Delaveaux gewinnt mit einem abgelehnten Antrag”