Details zur Corona-Novemberhilfe des Bundes

Wie die IHK Pfalz gestern Abend mitgeteilt hat, wurden mittlerweile weitere Details zur Novemberhilfe des Bundes bekannt gegeben. In den offiziellen “Vollzugshinweisen für die Gewährung von Corona-Novemberhilfe” ist auf über 20 Seiten u.a. im Detail geregelt, wer die Novemberhilfen beantragen kann, welche Voraussetzungen hierfür zu erfüllen sind, wonach sich letztlich die Höhe des Zuschusses bemisst und wie das Antragsverfahren konkret abläuft.

Die wichtigsten Informationen zur Förderkulisse sowie zum Antragsprozedere hat die IHK Pfalz auf ihrer Homepage zusammengestellt:

https://www.pfalz.ihk24.de/servicemarken/corona/corona-foerderprogramme/novemberhilfen-4929454

Dort ist auch der Link zum Volltext der o.g. Vollzugshinweise sowie den FAQ hinterlegt. Alternativ können Sie die aktuellen Programmhinweise und Fördervorgaben des Bundes hier herunterladen (Stand: 20.11.2020, 19:06 Uhr):

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Downloads/vollzugshinweise-novemberhilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Die Antragstellung soll ab dem 25.11.2020 möglich sein. Verschiedene Behörden und IHKs bieten dazu kostenlos spezielle Webinare an. Diese Seite wird, sobald diese Informationsveranstaltungen terminlich feststehen, darüber informieren.

Quelle: Industrie- und Handelskammer für die Pfalz, Ludwigsplatz 2-4, 67059 Ludwigshafen