Ist das Haus Helenenstraße 12 gerettet?

Das Stadtbauamt hatte jüngst in einer Mitteilungsvorlage darüber informiert, dass die Denkmalschutzbehörde des Kreises beabsichtigt die Unterschutzstellung des Gebäudes Helenenstrasse 12 als Einzeldenkmal aufzuheben (diese Seite berichtete). Daraufhin schaltete sich Wilfried Maus, der rührige Vorsitzende des denk-mal: Bad Kreuznach e.V für Denkmal- & Umweltschutz ein. Und richtete eine Anfrage an die Gebietsreferentin der Direktion Landesdenkmalpflege. Darin stellt Maus fest:

“Der Mitteilungsvorlage für die Bauausschusssitzung für den 18.11.2020 habe ich entnommen, dass eine Anhörung zur beabsichtigten Aufhebung der Unterschutzstellung der Helenenstraße 12 vorgesehen war. Darin heißt es: „die GDKE ist im Rahmen einer Ortsbesichtigung mit dem Eigentümer zu dem Schluss gekommen, dass das Innere des Gebäudes nicht mehr erhaltens- und schutzwürdig ist und beabsichtigt daher, die Aufhebung der Unterschutzstellung.” Wilfried Maus fragte: “was bedeutet diese Aufhebung für das Gebäude in toto? Kann mit der Begründung des inneren Zustandes auch die Denkmaleigenschaft des gesamten Gebäudes infrage gestellt werden?

Ist die beabsichtigte Aufhebung der Unterschutzstellung ein „Freibrief“ zum Abriss?” In ihrer Antwort teilte Constanze Hüther von der Direktion Landesdenkmalpflege mit: „das Gebäude befindet sich weiterhin innerhalb der geschützten Denkmalzone Kurgebiet und ist ein konstituierender Bestandteil dieser Denkmalzone, bei der das historische Straßen-, Platz- und Ortsbild nach § 5 Abs. 3 DSchG geschützt ist. Somit ist die Kubatur und äußere Hülle, also das äußere Erscheinungsbild des Bauwerks ,weiterhin geschützt, nur das Innere des Gebäudes ist nicht mehr geschützt und Maßnahmen im Inneren somit in Zukunft denkmalrechtlich genehmigungsfrei, solange sie sich nicht auf das äußere Erscheinungsbild auswirken.

Insofern stellt die Aufhebung der Unterschutzstellung als Einzeldenkmal natürlich keinen „Freibrief“ zum Abriss dar.“ Maus erinnert daran, dass das Stadtbauamt “sehr lobenswert den Stellenwert des Gebäudes Helenenstrasse 12 gewürdigt und seine topografische Bedeutung hervorgehoben” hat. Für Maus ist das gesamte Kurgebiet eine Denkmalzone: “somit gelten die gesetzlichen Vorgaben für den Bestandsschutz und für geplante Neubauten”. Und schließt einen Aufruf an: “als Bürger unserer Stadt sind wir alle aufgefordert, wachen Auges für unsere Baudenkmäler Sorge zu tragen. Nur so können wir weitere Bausünden verhindern”.