Kommunalpolitik paradox: FDP wächst – AfD-Sitz wandert zu den Grünen

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Es ist mal wieder soweit. Mit dem Zusammenschluß von Dr. Herbert Drumm (Freie Wähler) und der Fraktion (FDP / Faire Liste) verändert sich das Stärkeverhältnis der Parteien und Wählergemeinschaften im Stadtrat zueinander. Das Stadtrechtsamt darf wieder einmal prüfen, ob es zur Lieblingsbeschäftigung der Bad Kreuznacher Kommunalpolitiker kommt: einer Neuwahl aller Ausschüsse und Aufsichtsräte. Zunächst ein Rückblick: bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 erhielt die CDU 12, die SPD 10, die Grünen 8, die AfD 4, die FDP 3, die Linken 2, Faire Liste, Freie Wähler, FWG, Progressives Bad Kreuznach und BüFEP je einen Sitz.

Letzte Ausschußwahl im Juni 2019 erfolgte einmütig

Seit dem ist einiges passiert. Zunächst schlossen sich FDP und Faire Liste zu einer 4er-Fraktion zusammen. FWG und BüFEP fusionierten zu einem Fraktionsduo. In dieser Konstellation (12, 10, 8, 4, 4, 2, 2, 1, 1, 1) wurden dann Ende Juni 2019 die Ausschüsse besetzt. Diese sind (inklusive der jeweiligen Vorsitzenden) 19, 15 und 13 Plätze groß. Davon werden 18 bzw 14 bzw 12 Plätze durch den Stadtrat entsprechend einem vom Innenministerium vorgegebenen Verteilungsschlüssel an die Fraktionen vergeben. Im 19er-Ausschuß standen demnach der CDU 5, der SPD 4, den Grünen 3, FDP/Faire Liste und AfD je 2, Linken und FWG / BüFEP je 1 Sitz zu.

Veränderungen mit weitreichenden Wirkungen

Im 14er-Ausschuß waren es 4 für die CDU, 3 für die SPD, 3 für die Grünen und je 1 Sitz für AfD, FDP/Faire Liste, Linke und FWG / BüFEP. Im 12er-Ausschuß waren es 3 für die CDU, 3 für die SPD, 2 für die Grünen und je 1 Sitz für AfD, FDP/Faire Liste, Linke und FWG / BüFEP. Nach nur sieben Monaten gabs dann im Januar diesen Jahres erneut eine Veränderung: Wolf-Dieter Behrendt trat aus der AfD-Fraktion aus (nicht aber aus der Partei). Im September folgte dann der Austritt von Wolfgang Bouffleur aus der SPD-Fraktion (aber nicht aus der Partei). Und gestern nun der Zusammenschluß von FDP / Faire Liste mit den Freien Wählern.

AfD-Sitz wandert zu den Grünen

Damit sieht die formale Zusammensetzung des Rates auf dem Papier aktuell so aus: CDU 12, SPD 9, Grüne 8, FDP / Faire Liste / Freie Wähler 5, AfD 3, Linke 2, FWG / BüFEP 2, Progressives Bad Kreuznach 1. Und als Einzelkämpfer Wolf-Dieter Behrendt und Wolfgang Bouffleur. Würde auf dieser Basis neu gewählt bzw müßte neu gewählt werden, ergäbe sich für die 19er-Ausschüsse eine dramatische Veränderung: die CDU bliebe bei 5 Sitzen, die SPD bei 4, die Grünen würden einen Sitz mehr erhalten und kämen ebenfalls auf 4, FDP/Faire Liste/Freie Wähler bliebe bei 2, die AfD würde einen Sitz verlieren und würde wie Linke und FWG / BüFEP nur noch einen Sitz inne haben.

Nur in den 12er-Ausschüssen würde sich nichts ändern

Auch bei den 15er-Ausschüssen ergäbe sich eine Veränderung: die CDU hätte weiterhin 4, so wie die 3 für die SPD, aber nur noch 2 für die Grünen, dafür jetzt 2 für FDP / Faire Liste / Freie Wähler und für AfD, Linke und FWG / BüFEP wie bisher 1 Sitz. Im 12er-Ausschuß würde sich nichts ändern. Bei den drei großen Ausschüssen mit 19 Mitgliedern (das jeweilig zuständige Stadtvorstandsmitglied plus 18 vom Stadtrat gewählte Mitglieder) handelt es sich um den Finanz-, den Planungs- und den Hauptausschuß. Also um jene Gremien, die am häufigsten tagen und die weitreichensten Beschlüsse fassen.

Weihnachtsgeschenk für die Grünen

Daher dürfen es die Grünen durchaus als einen Treppenwitz der Bad Kreuznacher Kommunalpolitik verstehen, dass ausgerechnet ein Zusammenschluß im bürgerlichen Lager Ihnen dort einen relevanten Zuwachs beschert. Rechtzeitig zum Weihnachtsfest. Ob es zur Ausschußneuwahl kommt, hängt davon ab, wie die Fachjuristen folgende Bestimmung in § 45 der Gemeindeordnung interpretieren. Dort heisst es: “ändert sich das Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppen, so sind die Ausschußmitglieder gemäß Absatz 1 neu zu wählen, wenn sich auf Grund des neuen Stärkeverhältnisses eine andere Verteilung der Ausschußsitze ergeben würde”.

Im Wortlaut § 45 der Gemeindeordnung: Mitgliedschaft in den Ausschüssen

(1) Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden auf Grund von Vorschlägen der im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so ist hierüber abzustimmen; die vorgeschlagenen Personen sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats dem Wahlvorschlag zustimmt. Werden mehrere Wahlvorschläge gemacht, so werden die Ausschußmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt; für die Zuteilung der Sitze gilt § 41 Abs. 1 und 2 des Kommunalwahlgesetzes entsprechend. Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Ausschußmitglied vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt.

(2) Wird kein Wahlvorschlag gemacht, so werden die Ausschußmitglieder nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 33 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes) gewählt.

(3) Ändert sich das Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppen, so sind die Ausschußmitglieder gemäß Absatz 1 neu zu wählen, wenn sich auf Grund des neuen Stärkeverhältnisses eine andere Verteilung der Ausschußsitze ergeben würde.