Dr. Kaster-Meurer blockiert Stadthaushalt 2021 durch Stellenplanverweigerung

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Die Rechtslage ist ganz eindeutig. Die Stadt muß für jedes Jahr eine Haushaltssatzung beschliessen. Darin sind alle Einnahmen und Ausgaben aufzuführen. Zwingender Bestandteil ist der Haushaltsplan (§ 95 Gemeindeordnung GemO). Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnis-, dem Finanz-, den Teilhaushalten und dem Stellenplan (§ 96 GemO). Zuständig für die korrekte Aufstellung der Haushaltssatzung ist bundesweit in den kommunalen Gebietskörperschaften der Kämmerer. In Bad Kreuznach wird diese Aufgabe von Bürgermeister Wolfgang Heinrich wahrgenommen.

Haushaltsaufstellungsverfügung vom 16. Juni 2020

Der hatte bereits am 16. Juni 2020, da war der Stadthaushalt für dieses Jahr noch nicht einmal im Stadtrat beschlossen, “die Verfügung zur Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021” erlassen. Zu den Empfängern des Rundschreibens zählte neben allen Amtsleitern auch die Oberbürgermeisterin. Gemäß Geschäftsverteilungsplan ist Dr. Kaster-Meurer verantwortlich für das Personalressort. Ihr gab der Kämmerer kollegialiter auf: “Der Stellenplan mit seinen Anlagen ist mit dem Beschluß des Haupt- und Personalausschusses bis spätestens 30. Oktober dem Kämmereiamt zuzuleiten”.

Dr. Kaster-Meurer rund einen Monat im Urlaub

Weil Wolfgang Heinrich in den Vorjahren schlechte Erfahrungen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Zuarbeit der Oberbürgermeisterin machen mußte, fügte er eine Ankündigung hinzu: “Sollte uns bis zu dem oben genannten Termin der beschlossene Stellenplan und seine Anlagen nicht vorliegen, so werden wir die ab dem 2. November geplante Beratung über den Haushaltsentwurf 2021 verschieben”. Zu diesem Zeitpunkt Mitte Juni hatten Dr. Kaster-Meurer und ihre Personalverwaltung noch viereinhalb Monate Zeit, um die gesetzliche Pflichtaufgabe zu erfüllen. Rund einen Monat verbrachte die Oberbürgermeisterin im Urlaub. Und auch sonst arbeitete sie nicht lösungsorientiert am Stellenplan.

Klarer Bruch der Gemeindeordnung

Denn der 30. Oktober verstrich, ohne dass die OBin den Stellenplan beim Kämmerer vorlegte. Ein klarer Bruch der Gemeindeordnung. Und ein krasser Verstoß gegen die Haushaltsaufstellungsverfügung. Der Bürgermeister und Kämmerer stand Ende Oktober vor der Frage, wie er mit dem rechtswidrigen Vorgehen der Oberbürgermeisterin umgehen sollte. Weil Wolfgang Heinrich eben kein Politiker, sondern ein Verwaltungsmensch ist, und weil er nach dem erst Ende Juni beschlossenen Haushalt für 2020 den für das kommende Jahr einigermaßen fristgerecht beraten sehen wollte, sagte er die Etatberatungen nicht ab.

Protest im Finanzausschuß

Sondern wies die Mitglieder des Finanzausschusses auf den gravierenden Rechtsverstoß lediglich hin. Manfred Rapp und Norbert Welschbach (CDU-Fraktion) kritisierten wie auch die Finanzausschußmitglieder Lothar Bastian (Grüne), Thomas Wolff (AfD), Oliver John (FDP), Kay Maleton (Faire Liste) und Reinhard Nühlen (FWG / BüFEP) die Nichtvorlage des Stellenplanes. Weil die OBin verwaltungsintern angekündigt hatte, diesen am 16. November im Haupt- und Personalausschuß beraten zu lassen, warb Heinrich für den Kompromiß: der Stellenplan sollte isoliert am Montag dieser Woche beraten werden.

OBin verweigert Stellenplanvorlage

Und das Ergebnis für die Verabschiedung des Stadthaushaltes 2021 in der Stadtratssitzung am 26. November dem Beschluß des Finanzausschusses vom 3. November beigefügt. Als dann in der vergangenen Woche die Einladung für den Haupt- und Personalausschuß schriftlich vorlag, war insbesondere bei Wolfgang Heinrich und der CDU-Fraktion das Erstaunen groß. Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen, Entgegen der Haushaltsaufstellungsverfügung und entgegen der Meinungsbildung im Finanzausschuß bei den Etatberatungen legte Dr. Kaster-Meurer dem Haupt- und Personalausschuß keinen Stellenplan vor.

Nur 88 statt weit über 1.000

Sondern lediglich eine Stellenplanänderungsübersicht. Den Unterschied zwischen beiden Dokumenten verdeutlicht am klarsten der Umfang. Während im Stellenplan weit über 1.000 Mitarbeitende erfaßt sind, bezieht sich die Stellenplanänderungsübersicht lediglich auf 88 Stellen. Nämlich jene, die von Mehrungen und Minderungen betroffen sind. Gegen diese Arbeits- und Informationsverweigerung der Oberbürgermeisterin protestierte bis heute allein die CDU-Fraktion.

Widerstand von Manfred Rapp

Deren Vorsitzender Manfred Rapp machte darüber hinaus Ende vergangener Woche transparent, dass im nichtöffentlichen Teil der für den vorgestrigen Montag angesetzten Sitzung des Haupt- und Personalausschusses eine Vielzahl von rückwirkenden Höhergruppierungen nachträglich genehmigt werden sollen. Und kündigte Widerstand an. Um den zu brechen verweigerte Dr. Kaster-Meurer eine Präsenzsitzung, sondern lud erstmals in der Stadtgeschichte zu einer Videokonferenz ein. Wie alle Fachjuristen, die die Redaktion dieser Seite dazu in den vergangenen Tagen sprach, einmütig feststellten: grob rechtswidrig.

“Rechtsmißbräuchlich”

Einer der Juristen bewertete die Vorgehensweise der OBin sogar als “rechtsmißbräuchlich”. Anders als in früheren Jahren, in denen die Alleingänge und Rechtsbrüche der Oberbürgermeisterin zwar wortreich gerügt wurden, Wilhelm Zimmerlin (BüFEP) aber das einzige Stadtratsmitglied war, das seinen Worten eine – 100% erfolgreiche – Klage folgen ließ, wird die vorstehende Ablaufschilderung mit großer Sicherheit gerichtlich geprüft werden. Denn seit der Kommunalwahl sitzen jetzt eine Reihe von Personen im Stadtrat, die keine Angst vor dem Gang zu den Gerichten haben. Und andere Ratsmitglieder sind aufgewacht und wollen sich nach eigenen Angaben “nicht mehr jede Tollheit bieten lassen”.

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