Wilhelm Zimmerlin: Dr. Kaster-Meurer versucht demokratische Rechte zu beschränken

Auch wenn der Rat der Stadt genau betrachtet ein Organ örtlicher Selbstverwaltung ist. Gern wird er als Stadtparlament bezeichnet. Also als Volksvertretung, in der – das ergibt sich schon aus der Herkunft des Wortes – vor allem geredet wird. Der Austausch von Fakten und Meinungen ist wesentliche Grundlage von Demokratie und Freiheit. Daher war Wilhelm Zimmerlin (Fraktion FWG / BüFEP) “regelrecht geschockt”, so hat er es auf Anfrage der Redaktion dieser Seite erklärt, als er vorgestern vom Hauptamt der Stadtverwaltung die Pläne der Oberbürgermeisterin zum Ablauf der morgigen Stadtratssitzung erfuhr.

Wilhelm Zimmerlin gestern Abend in der Sitzung des Grundstücksausschusses

Unter dem Deckmantel des Coronaschutzes ließ Dr. Kaster-Meurer am Montag ihr Hauptamt ein Schreiben an die Stadtratsmitglieder zustellen, in dem diese dazu angehalten werden, die Ratssitzung möglichst kurz zu “halten, um die Gesundheit der Anwesenden möglichst wenig zu gefährden und die Ausbreitung des Virus zu verhindern”. In den vergangenen sechs Monaten hat es zwar in Dutzenden von Gremiensitzungen keinen einzigen Infektionsfall gegeben. Das angewendete Schutzkonzept funktioniert also. Trotzdem fordert die Oberbürgermeisterin dramatische Einschränkungen parlamentarischer Rechte.

So soll je Tagesordnungspunkt nur eine Wortmeldung pro Fraktion erfolgen. Und Anfragen sollen nur schriftlich gestellt werden können. Und auch ihre Beantwortung soll nur schriftlich erfolgen. Dies ist ein wörtlicher Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen der Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz und der von Dr. Kaster-Meurer persönlich mit abgestimmten Geschäftsordnung des Stadtrates. Von mehreren Stadtratsmitgliedern hat die Redaktion dieser Seite in den vergangenen zwei Tagen klaren Widerspruch zu diesem Vorstoß gehört.

Wilhelm Zimmerlin hat seinen Worten eine schriftliche Antwort an Dr. Kaster-Meurer folgen lassen. Kurz und knackig teilt er der Oberbürgermeisterin mit, “Ihr Ansinnen, eine willkürliche und rechtswidrige Redeordnung in den kommenden Ratsitzungen einführen zu wollen, weise ich strikt zurück”. Und macht auch gleich deutlich, dass ein Festhalten an ihren Plänen für die OBin Konsequenzen haben wird:

“Sollten Sie mich dennoch bei der Wahrnehmung meiner Rechte als Ratsmitglied behindern, wird dies die Unwirksamkeit aller Beschlüsse zur Folge haben”. Auch das Argument des Coronaschutzes räumt Wilhelm Zimmerlin mit wenigen Worten aus: “Ihrer Besorgnis um die Gesundheit der Anwesenden können Sie Rechnung tragen, ohne die grundlegenden Rechte von Ratsmitgliedern zu verletzen. Beispielsweise durch die Verkürzung der Tagesordnung oder durch die Unterbrechung und Fortsetzung der Sitzung an einem anderen Termin”.

Die Zimmerlin-Verteidigung demokratischer Rechte im Wortlaut:

“Sehr geehrte Frau Dr. Kaster-Meurer, mein Rede- und Antragsrecht als Mitglied des Stadtrats ist in der GemO verbrieft und ein elementarer Bestandteil unserer demokratischen Verfassung. Ihr Ansinnen, eine willkürliche und rechtswidrige Redeordnung in den kommenden Ratsitzungen einführen zu wollen, weise ich strikt zurück. Sollten Sie mich dennoch bei der Wahrnehmung meiner Rechte als Ratsmitglied behindern, wird dies die Unwirksamkeit aller Beschlüsse zur Folge haben.

Ihrer Besorgnis um die Gesundheit der Anwesenden können Sie Rechnung tragen, ohne die grundlegenden Rechte von Ratsmitgliedern zu verletzen. Beispielsweise durch die Verkürzung der Tagesordnung oder durch die Unterbrechung und Fortsetzung der Sitzung an einem anderen Termin. Mit freundlichen Grüßen Wilhelm Zimmerlin Mitglied des Stadtrats Bündnis für soziale Energiepreise und gerechte Politik e.V. (BüFEP)”