Die brandaktuellen Corona-Schutzanordnungen im Kreis Bad Kreuznach

Am gestrigen Samstag hat die zuständige Arbeitsgruppe der Kreisverwaltung wegen der stark gestiegenen Zahl der Neuinfektionen neue Maßnahmen zum Schutz vor Corona beraten und entscheiden. Die nchsteehnd vorgestellten Maßnahmen müssen formell umgesetzt werden, sobald der entsprechende Erlass samt einer entsprechenden Allgemeinverfügung amtlich bekannt gemacht wurde. Damit ist nach Mitteilung der Kreisverwaltung in den nächsten Tagen zu rechnen. Die Vewaltung bitte jedoch die Einwohner*Innen, sich ab sofort schon an den aufgeführten Maßnahmen zu orientieren. Die im folgenden Text genannten Höchstteilnehmerzahlen für Veranstaltungen umfassen die Gäste, nicht aber das eingesetzte Personal.

Zur Arbeitsgruppe, die am Samstag erstmals zusammentrat, um Maßnahmen wegen des Erreichens der Warnstufe Orange zu erarbeiten, gehören Vertreterinnen und Vertreter des Landes sowie der kommunalen Ebene und der Polizei. „Mit dem Erreichen der Warnstufe Orange müssen weitergehende Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung umgesetzt werden“, erklärt dazu Landrätin Bettina Dickes. Ihr sei es wichtig, dass die Maßnahmen auf das tatsächliche Infektionsgeschehen abgestellt und damit angemessen seien und die Wirtschaft nicht unnötig belasteten.

„Wir konnten uns mit den Vertretern des Landes auf Maßnahmen einigen, die unter anderem keine Einschränkungen für Gastronomie und Einzelhandel mit sich bringen“, reflektiert die Landrätin. So seien etwa eine Sperrstunde in der Gastronomie oder Personenbegrenzungen im Einzelhandel derzeit nicht geplant. „Auch Sportgruppen dürfen weiterhin trainieren, wenn auch mit Einschränkungen“, so die Landrätin. In Schulen und Kitas wird der Betrieb weiterhin normal laufen.

Jedoch trägt die Task Force dem Infektionsgeschehen in Bad Kreuznach dahingehend Rechnung, dass an den weiterführenden Schulen im Stadtgebiet Bad Kreuznach zunächst für zwei Wochen eine Maskenpflicht auch im Unterricht angeordnet wird. Dies betrifft die Crucenia Realschule Plus, die Rotenfels Realschule Plus, die IGS Sophie Sondhelm, das Gymnasium an der Stadtmauer, das Gymnasium am Römerkastell, das Lina-Hilger-Gymnasium, die Ellerbachschule sowie die beiden Berufsbildenden Schulen in der Stadt Bad Kreuznach. „Mit den gemeinsam vereinbarten Maßnahmen müssen wir leben“, verdeutlich die Landrätin.

Nun gelte es, eine Verlangsamung zu erreichen, um weitere Restriktionen zu verhindern. In diesem Zusammenhang appelliert die Landrätin noch einmal: „Wir müssen davon ausgehen, dass wir in der kommenden Woche die Warnstufe rot erreichen. Daher noch einmal die klare Bitte: Halten Sie sich an die AHA + L – Regeln, verzichten Sie auf private Feiern in eigens angemieteten Räumen, sondern feiern Sie,wenn ganz besondere Anlässe dies für Sie so vorgeben, in der Gastronomie. Hier wird dafür Sorge getragen, dass die Coronaregeln befolgt werden“. Die Maßnahmen im Einzelnen:

Sport im Außenbereich:

Das Training ist mit bis zu 30 Personen weiterhin möglich. Jedoch dürfen keine Wettkampfsituationen trainiert werden. Wettkampfsituationen meinen hierbei zum Beispiel Fußballtrainingsspiele mit 11 gegen 11. Zuschauer sind bei Wettkämpfen vorerst nicht mehr zugelassen. Beim Jugendsport fallen hierunter jedoch nicht Eltern, die die Kinder zu den Wettkämpfen fahren. Die Nutzung der Sanitärbereiche ist weiterhin unter Wahrung der Abstandsregeln möglich. Jedoch soll dringend auf das gemütliche Beisammensein nach Training oder Wettkämpfen verzichtet werden.

Sport im Innenbereich:

Hier wurde eine Höchstpersonenzahl von maximal 10 Personen festgelegt. Zudem ist die Hallengröße maßgeblich. Pro Person müssen mindestens 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Kontaktsport wie Ringen, Rugby oder American Football sind auf Bitten des Landes hin untersagt.

Veranstaltungen:

Veranstaltungen im Außenbereich dürfen nur noch mit maximal 100 Personen durchgeführt werden, im Innenbereich mit maximal 50. In Ausnahmefällen können Veranstaltungen, insbesondere im kulturellen oder Bildungsbereich, mit größeren Besucherzahlen durch die Kreisverwaltung genehmigt werden. Generell dürfen private Feiern in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumen nur noch mit maximal 25 Teilnehmern durchgeführt werden. Die Landrätin appelliert in diesem Zusammenhang an Gemeinden, Kirchen oder Sportvereine, generell keine Raumvermietung für private Veranstaltungen mehr vorzunehmen. Zusammenkünfte sollten vorrangig in Gastronomiebetrieben mit entsprechenden Hygienekonzepten stattfinden.

Schulen:

Da die Stadt Bad Kreuznach aktuell ein sehr starkes Infektionsgeschehen aufweist, wurde hier im Hinblick auf Reiserückkehrer eine Maskenpflicht ab der fünften Jahrgangsstufe (außer Bethesda- und Don-Bosco-Schule) angesetzt. Diese soll für zwei Wochen zählen.

Öffentlichkeitsarbeit:

Weiter verstärkt werden soll die Öffentlichkeitsarbeit. In der Stadt Bad Kreuznach wird eine Bebannerung mit Aufruf zur Einhaltung der Regeln erfolgen. Darüber hinaus wird in Zusammenarbeit mit den Migrationsbeiräten von Stadt und Landkreis Bad Kreuznach eine Videokampagne in verschiedenen Landessprachen durchgeführt, um alle Menschen – unabhängig der Landessprache – zur Einhaltung der wichtigen AHA + L – Regeln aufzurufen. Die Landrätin appelliert: „In privaten Wohnräumen soll bitte unbedingt die Personenobergrenze von 10 Personen bzw. zwei Hausständen einhalten werden“.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach