Merkelbach: der SPD-Rettungsversuch für Thiergarten geht nach hinten los

Leserbrief von
Gerhard Merkelbach

“Es kann mich nicht überraschen, dass die SPD versucht, mich unter Beschuss zu nehmen, weil ich es gewagt habe, auf eine Fehlentscheidung der SPD-Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer hinzuweisen. Die Tatsache, dass an der Beratung über die Neugestaltung des „Eisernen Buches“ im Kulturausschuss dessen Mitglied Annette Thiergarten (Grüne) teilnehmen durfte, obwohl sie sich mit ihrem Designbüro selbst um den Auftrag beworben hat und damit „Eigeninteresse“ vorliegt, ist ein Skandal. Dieser bedeutet eine Missachtung der Gemeindeordnung, die ich nicht schweigend hinnehmen kann.

Außerdem kritisiert mich die SPD dafür, dass ich Anfragen an die Stadtverwaltung, in denen ich um Aufklärung über mir bekannte Fehlentscheidungen und Missstände bitte, auch an die Presse, an die ADD, an den Landesrechnungshof, an Innenminister Roger Lewentz etc. geschickt habe. Als gewählter Mandatsträger im Stadtrat bin ich laut Gemeindeordnung dazuverpflichtet, die Arbeit der Verwaltung zu prüfen. Aber einige der Probleme, die mir dabei auffallen, sind so gravierend, dass ich übergeordnete Behörden und Landespolitiker in Kenntnis setze, damit diese von den Missständen erfahren und geeignete Maßnahmen einleiten können, um diese abzustellen.

Die Tatsache, dass sich unsere OB/in sehr schwertut, meine Fragen zu beantworten, mit denen ich erkennbare Probleme und wunde Punkte anspreche, ist daran abzulesen, dass meist weit mehr als sechs Wochen ins Land ziehen, bis ich sehr ausweichend formulierte Antwortschreiben bekomme. Oft bin ich aber auch gezwungen, die OB/in an noch nicht beantwortete Anfragen zu erinnern. Die SPD hat erklärt in die Opposition zu gehen. Offensichtlich auch in Opposition der Wahrheit. Denn alle Angaben, die die SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Eider gemacht hat, sind nicht richtig.

Im Protokoll der Kulturausschusssitzung, das von der Stadtverwaltung erstellt wurde, steht es schwarz auf weiß: „Es wurde sich darauf verständigt,…“ Damit steht fest: da wurde nicht nur mitgeteilt. Da wurde etwas vereinbart, also ein Beschluss gefasst. Sage und schreibe über 30 Minuten dauerte die Diskussion dieses Punktes. Allein Frau Thiergarten hat sich mindestens fünf Mal zu Wort gemeldet. Die Kritik Frau Thiergartens war so massiv, dass sich sogar die Amtsleiterin Frau Gigga zu Wort gemeldet hat und meinte sinngemäß: “ich fühle mich unwohl, da hier Personen mitdiskutieren, die sich selbst beworben haben“.

Es ist also nicht nur mein persönlicher Eindruck, es war also auch während der Sitzung der zuständigen Amtsleiterin ihr Eindruck, dass hier etwas schief läuft. Auch dass bereits seit Wochen eine Rüge im Rechtsamt bei Frau Häusermann vorliegt, erwähnt Frau Eider nicht. Die Behauptung ohne Beschluss könne es keine Befangenheit geben, ist falsch. Genau das Gegenteil steht in den Urteilen des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichtes und in dem Kommunalbrevier, dass alle Stadträte/innen erhalten haben. § 22 Abs. 1 GemO „Demnach ist „jedwede Beteiligung, also auch in Ausschüssen verboten“!

Dazu zählt selbst die reine Anwesenheit OHNE Wortmeldung! § 22 Abs. GemO verbietet nicht nur die Mitwirkung an der Beratung und Entscheidung im Gemeinderat, sondern jedwede Beteiligung, also auch in den Ausschüssen. Deshalb kann ein Ratsbeschluss auch dann unwirksam sein, wenn er zwar in der Ratssitzung ohne Mitwirkung gefasst wurde, dieser aber an einer vorberatenden Ausschusssitzung unzulässig teilgenommen hat. Eine Mitwirkung an der Beratung liegt nicht nur dann vor, wenn der Auszuschließende zum Beratungsgegenstand spricht, sondern schon dann, wenn er entgegen § 22 Abs. 4 GemO am Beratungstisch verbleibt und nicht unter den Zuhörern Platz nimmt bzw. – in nichtöffentlicher Sitzung den Sitzungsraum verlässt.

Frau Thiergarten hat sich um die Neugestaltung des Eisernen Buches beworben und will gleichzeitig im Ausschuss die Bedingungen dafür beeinflussen, um die Chancen auf den Zuschlag für Ihr Unternehmen zu erhöhen. Das geht nicht. Ich hoffe unsere OBin und Kulturdezernentin besinnt sich und lässt diesen Tagesordnungspunkt in der nächsten Ausschusssitzung noch einmal behandeln unter den Bedingungen der GemO § 22 Abs. 1. Ansonsten müsste diese Angelegenheit im Sinne aller Stadtratsmitglieder verwaltungsgerichtlich geklärt werden. Auch bei dieser Pressemitteilung kann die SPD davon ausgehen, dass diese entsprechend des von der SPD benannten Verteilers von mir versendet wird.”