St.-Martins-Umzüge mit Gesangsverzicht möglich

„Auch unter dem Vorzeichen Corona soll es möglich sein, St.-Martins-Umzüge durchzuführen“, erklärt Landrätin Bettina Dickes. Sie ermutige daher ausdrücklich dazu, St. Martin zu feiern. „St.-Martins-Umzüge sind für Kinder ein beruhigendes Stück Normalität. Diese Umzüge finden im Außenbereich statt. Daher ist das Infektionsrisiko überschaubar“, verdeutlich Dickes. Sie rate aber dazu, die Veranstaltungen zum Auftakt oder Abschluss der Umzüge, die sich häufig in Hallen oder anderen Innenräumen abspielen, 2020 ausfallen zu lassen. Auch das Martinsfeuer sollte in diesem Jahr besser nicht im großen Kreis entzündet werden.

„Wir wollen die Abschlussveranstaltung keiner Gemeinde verbieten, jedoch bringen diese Auflagen mit sich“. So müsse etwa die Veranstaltungsfläche klar abgegrenzt sein, die Kontaktdaten der Teilnehmenden müssen erhoben werden. „Letztlich sind dann die gewöhnlichen Konzepte für Veranstaltungen vollumfänglich umzusetzen“. Dies gelte sowohl beim Abbrennen des Martinsfeuers wie auch an Bratwurst- oder Glühweinständen. Unabhängig davon, ob ein gemeinsamer Abschluss des Umzugs stattfindet oder nicht, sind auf alle Fälle auch während des Umzugs die Mindestabstände einzuhalten, auf den Gesang aller Teilnehmenden soll verzichtet werden.

„Die Begleitung des Umzuges durch einzelne Sängerinnen und Sänger, Chöre oder Blasorchester ist aber unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Abstandsregeln möglich“, erklärt Dickes. Auch das Verteilen der „Weckmänner“ dürfe stattfinden. Jedoch sind hierbei die Hygieneregeln einzuhalten. In Wartebereichen vor den Ausgabestellen muss zudem eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. „Alternativ zur zentralen „Weckmannausgabe“ sollten die Veranstalter über eine Verteilung während des Umzugs am Straßenrand überdenken, sodass sich keine Schlangen vor der Ausgabe bilden können“. In diesem Fall würde auch die Maskenpflicht bei der Ausgabe entfallen.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach