Dr. Herbert Drumm: Thiergarten hat dem Ansehen des Stadtrates geschadet

Bewertung von
Claus Jotzo

Lothar Bastian (Grüne) hatte seiner Parteifreundin Annette Thiergarten im Hauptausschuß am Montagabend eine goldene Brücke gebaut. Aber die mochte den Schützengraben nicht verlassen. Und so entwickelte sich eine Diskussion, die die Akteure im Rat zerstritten und die Öffentlichkeit ratlos zurückläßt (diese Seite berichtete). Zu den interessierten Zuhörern der durch den Antrag von Karl-Heinz Delaveaux (FWG / BüFEP) ermöglichten Diskussion gehörte auch Dr. Herbert Drumm (Freie Wähler). Der langjährige Kommunalpolitiker hat eine Nacht über das Gehörte geschlafen. Und gestern seine Beobachtungen und Gedanken zu Papier gebracht:

“Konsequenzen wurden nicht gezogen”

“Es wurde viel gesprochen und einiges klargestellt, aber die sich daraus aufdrängenden Konsequenzen wurden nicht gezogen”. Vor dieser Aufgabe drückt sich Dr. Drumm nicht. Und stellt klar: “ein neutraler, uneingeweihter Radiohörer musste ihre (Annette Thiergartens, Anmerkung der Redaktion) Bezeichnung der „konservativen Kräfte“ als „alternative Faschisten“ als pauschales Urteil über alle Konservativen verstehen. Da diese Aussage im Zusammenhang mit der Abgabe des Jugendamtes gemacht wurde, muss sie auf alle Stadtratsmitglieder bezogen werden, die die Abgabe befürworten bzw. gegen den Entwurf eines neuen Jugendamtsvertrags mit dem Kreis stimmten – untragbar!”

“Stadtratsmandat zurückgeben”

Die daraufhin von Thiergarten veröffentlichte Entschuldigung bewertet Dr. Drumm als “halbherzig”. Diese ändere nur wenig an der Situation, weil “ihre Stellungnahmen im Hauptausschuss diese noch verschlimmert” habe. Daher gelte: “es bleibt also bei der Einschätzung ihrer Äußerung im Deutschlandradio: Sie hat dem Ansehen des Stadtrates und vor allem unserer Stadt deutschlandweit enorm geschadet. Daher sehe ich nur zwei Möglichkeiten: Es ist zu prüfen, ob Frau Thiergarten noch für den Stadtrat Bad Kreuznach tragbar ist oder sie gibt – was ich für angemessener halte – ihr Stadtratsmandat zurück”.

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